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Glossar

Chargeback

Ein Chargeback ist die Rückbelastung einer Kartenzahlung auf Veranlassung des Karteninhabers, etwa bei Betrug, Reklamation oder Nichtlieferung. Pro Fall fällt zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt an.

Aktualisiert am

Ein Chargeback (Rückbelastung) ist die Rückabwicklung einer bereits gutgeschriebenen Kartenzahlung. Der Karteninhaber bestreitet eine Transaktion bei seinem Issuer, etwa wegen Betrugs, fehlender Lieferung oder einer Reklamation, woraufhin der Betrag dem Händler über den Acquirer wieder belastet wird.

Für den Händler entstehen dabei zwei Kosten: der zurückgebuchte Umsatz selbst und ein Chargeback-Entgelt je Fall (als Richtwert häufig im Bereich von etwa 7 € bis 25 €, je nach Acquirer und Vertrag). Eine hohe Chargeback-Quote kann zudem zu Auflagen der Kartennetzwerke oder zur Kündigung des Acquiring-Vertrags führen.

Im Verhandlungskontext sind Chargeback-Konditionen ein eigener Prüfpunkt neben dem Disagio: Wie hoch ist das Entgelt pro Fall, gibt es Pauschalen, welche Nachweispflichten gelten? Für Betriebe mit physischer Kartenzahlung am Terminal sind Chargebacks meist selten; im Versand- oder Vorkasse-Geschäft können sie dagegen spürbar ins Gewicht fallen und gehören in jede Konditionsanalyse.

7–25 €

Bearbeitungsentgelt je Chargeback

Richtwert je nach Acquirer und Vertrag

Häufige Fragen

Was kostet ein Chargeback den Händler?
Zum zurückgebuchten Umsatz kommt ein Bearbeitungsentgelt je Fall, als Richtwert häufig zwischen 7 € und 25 €. Eine hohe Quote kann zu Auflagen der Netzwerke führen.
Wie vermeide ich Chargebacks?
Durch eindeutige Abrechnungstexte, sichere Authentifizierung (z. B. 3-D Secure) und saubere Dokumentation. Am Terminal sind Chargebacks meist selten, im Versandgeschäft häufiger.

Auch genannt

Rückbelastung · Rückbuchung · Zahlungsrückforderung

Verwandte Begriffe