Kartenkonditionen, verständlich erklärt
Die zentralen Begriffe rund um Acquiring, Disagio und Vertragsverhandlung, sachlich und mit konkreten Zahlen.
A
- Acquiring
- Acquiring ist die Abwicklung von Kartenzahlungen auf Händlerseite: Der Acquirer reicht Transaktionen bei den Kartennetzwerken ein und schreibt dem Händler den Umsatz gut.
- Akzeptanzvertrag
- Der Akzeptanzvertrag regelt zwischen Händler und Acquirer, welche Karten angenommen werden und zu welchen Entgelten die Umsätze abgerechnet und ausgezahlt werden.
- Autorisierungsentgelt
- Das Autorisierungsentgelt ist eine feste Gebühr pro Kartentransaktion, unabhängig vom Umsatz. Es liegt meist bei 1 bis 3 Cent je Zahlung und deckt die Prüfung, ob die Karte gedeckt und gültig ist.
B
- Blended-Pricing
- Beim Blended-Pricing zahlt der Händler für jede Karte denselben Mischsatz: einfach abzulesen, aber intransparent, weil Interchange, Scheme-Fee und Marge nicht getrennt ausgewiesen werden.
C
- Chargeback
- Ein Chargeback ist die Rückbelastung einer Kartenzahlung auf Veranlassung des Karteninhabers, etwa bei Betrug, Reklamation oder Nichtlieferung. Pro Fall fällt zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt an.
- Clearing & Settlement
- Clearing und Settlement bezeichnen die Verrechnung und Auszahlung von Kartenzahlungen. Das Geld landet meist ein bis drei Bankarbeitstage nach der Zahlung auf Ihrem Konto.
D
- DCC (Dynamic Currency Conversion)
- DCC rechnet den Kartenbetrag am Terminal in die Heimatwährung des Gastes um. Der Anbieter schlägt auf den Wechselkurs auf, der Händler erhält meist 0,5 bis 2 Prozent des DCC-Umsatzes.
- Debitkarte
- Eine Debitkarte bucht jede Zahlung direkt vom Girokonto ab, ohne Kreditrahmen. Für Händler ist sie günstiger als die Kreditkarte: Der Interchange ist auf 0,2 % statt 0,3 % gedeckelt.
- Disagio
- Das Disagio ist das prozentuale Entgelt, das ein Händler pro Kartenzahlung an seinen Acquirer abführt, typischerweise zwischen 0,3 % und über 2 % je nach Kartenmix und Modell.
- Durchschnittsbon
- Der Durchschnittsbon ist der mittlere Betrag einer Kartenzahlung: Kartenumsatz geteilt durch die Zahl der Zahlungen. Er bestimmt, wie stark feste Entgelte den effektiven Satz erhöhen.
E
- ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren)
- Kartenzahlung per Unterschrift statt PIN: Das Terminal liest die Kontodaten, daraus wird eine SEPA-Lastschrift. Das girocard-Händlerentgelt entfällt, das Ausfallrisiko bleibt beim Betrieb.
F
- Firmenkarte (Commercial Card)
- Eine Firmenkarte ist eine auf ein Unternehmen ausgestellte Karte für Geschäftsausgaben. Sie fällt nicht unter die EU-Deckelung des Interbankenentgelts und kostet Händler deutlich mehr.
G
- girocard
- Die girocard ist das nationale Debitkartensystem der deutschen Kreditwirtschaft. Für Händler ist sie die günstigste verbreitete Kartenart: meist rund 0,30 % Händlerentgelt je Zahlung.
I
- IC++ (Interchange++)
- IC++ ist ein transparentes Preismodell, das jede Transaktion in drei offen ausgewiesene Bausteine zerlegt: Interchange + Scheme-Fee + Acquirer-Marge.
- Interchange
- Das Interchange-Entgelt fließt vom Acquirer an die kartenausgebende Bank des Kunden. In der EU ist es gesetzlich gedeckelt: 0,2 % bei Verbraucher-Debit-, 0,3 % bei Verbraucher-Kreditkarten.
- Issuer (Kartenherausgeber)
- Der Issuer ist das Institut, das die Karte des Kunden herausgibt. Er erhält für jede Zahlung das Interchange-Entgelt und bestimmt damit den größten Einzelposten Ihrer Kartenkosten.
K
- Kartenmix
- Der Kartenmix ist die Verteilung der Umsätze über Kartenarten (Debit, Kredit, Firmen-, Auslandskarten). Er bestimmt die effektiven Gebühren stärker als jeder Verhandlungstrick.
- Kartennetzwerk (Scheme)
- Ein Kartennetzwerk (Card Scheme) wie Visa, Mastercard oder girocard setzt die Regeln der Kartenzahlung, legt die Interchange-Sätze fest und erhebt eigene Scheme Fees, ohne Vertrag mit dem Händler.
- Kassenschnitt (Tagesabschluss)
- Der Kassenschnitt schließt am Kartenterminal die gesammelten Zahlungen ab, meist einmal täglich, und reicht sie zur Abrechnung ein. Erst danach folgt die Gutschrift.
- Konditionsanalyse
- Die Konditionsanalyse prüft bestehende Kartenabrechnungen Posten für Posten, bewertet das effektive Disagio gegen den Kartenmix und beziffert das konkrete Einsparpotenzial in Euro.
- Kreditkarte
- Eine Kreditkarte belastet Umsätze gesammelt zu einem vereinbarten Termin oder über einen Kreditrahmen. Für Händler gilt bei Verbraucherkarten aus dem EWR ein Interchange-Deckel von 0,3 %.
M
- MIF (Multilateral Interchange Fee)
- Die MIF ist der multilateral festgelegte Standard-Interchange-Satz von Visa/Mastercard, der gilt, wenn Issuer und Acquirer keinen eigenen Satz vereinbart haben.
- Maestro und V PAY
- Maestro und V PAY sind auslaufende Debit-Zweitmarken auf der girocard. An ihre Stelle treten Debit Mastercard und Visa Debit, die in vielen Verträgen in einer teureren Preisstufe landen.
- Mindestumsatz / Mindestgebühr
- Vertragsklausel, die je Terminal oder Standort eine monatliche Gebührenuntergrenze festlegt. Bleibt das Disagio darunter, stellt der Anbieter die Differenz in Rechnung.
N
- NFC (kontaktlose Kartenzahlung)
- NFC überträgt Kartendaten per Funk statt über den Chipleser. Für Händler ist das entgeltneutral, treibt aber über mehr Kleinbetragszahlungen die festen Entgelte je Transaktion nach oben.
- Nicht-EWR-Karte (Auslandskarte)
- Eine Nicht-EWR-Karte stammt von einer Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, etwa aus den USA oder der Schweiz. Händler zahlen dafür eine Cross-Border-Gebühr der Kartennetzwerke.
P
- PCI DSS
- PCI DSS ist der Sicherheitsstandard der Kartennetzwerke für Karteninhaberdaten. Er wird über den Acquiring-Vertrag verbindlich und verlangt vom Mittelstand nur eine jährliche Selbstauskunft.
- PSP (Payment Service Provider)
- Der Payment Service Provider (PSP) liefert die technische Anbindung Ihrer Kartenzahlung an den Acquirer: Terminal, Gateway, Kassenschnittstelle. Seine Entgelte fallen je Transaktion und Terminal an.
- Pass-Through-Pricing
- Pass-Through-Pricing reicht Interchange und Scheme-Fees in tatsächlicher Höhe an den Händler durch; verhandelt wird nur die separat ausgewiesene Acquirer-Marge.
S
- SEPA-Lastschrift
- Einzugsverfahren über das Bankkonto: Der Zahlungsempfänger bucht per Mandat direkt beim Zahler ab. Statt eines prozentualen Disagios fallen feste Entgelte je Buchung an, dazu Kosten für Rückläufer.
- Sammelvertrag (Payment Facilitator)
- Beim Sammelvertrag rechnet ein Händler über den Standardtarif eines Zahlungsanbieters wie SumUp ab, meist zu einem Einheitssatz und ohne individuell verhandelten Acquiring-Vertrag.
- Scheme-Fee
- Scheme-Fees sind die Entgelte der Kartennetzwerke Visa und Mastercard für die Nutzung ihrer Infrastruktur: meist mehrere kleine Posten, in Summe oft 0,1–0,3 % zuzüglich Fixbeträgen.
- Sicherheitseinbehalt (Rolling Reserve)
- Teil des Kartenumsatzes, den der Acquirer für eine Frist zurückhält, meist 5 bis 15 % über bis zu 180 Tage, als Sicherheit gegen Rückbelastungen und Händlerausfall.
- SoftPOS (Tap to Pay)
- SoftPOS macht ein Smartphone oder Tablet mit NFC per zertifizierter App zum Kartenterminal. Auf dem iPhone heißt die Funktion Tap to Pay, abgerechnet wird über den Acquirer.
- Surcharging
- Aufschlag für die Nutzung eines Zahlungsmittels. In Deutschland bei Verbraucherkarten nach § 270a BGB unwirksam, zulässig nur bei Firmenkarten, Amex und gewerblichen Kunden.
T
- Terminal-ID (TID)
- Die Terminal-ID (TID) ist die eindeutige Kennnummer eines Kartenterminals. Der Netzbetreiber vergibt sie je Gerät; alle gerätegebundenen Gebühren werden je TID abgerechnet.
V
- Vertragslaufzeit / Kündigungsfrist
- Laufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung entscheiden, ab wann bessere Konditionen überhaupt greifen können: oft der unterschätzteste Posten im Acquiring-Vertrag.
- Vorautorisierung (Pre-Authorization)
- Eine Vorautorisierung reserviert einen Betrag auf der Karte, ohne ihn abzubuchen. Abgerechnet wird erst beim Buchungsabschluss, höchstens bis zur Höhe der Reservierung.
W
- Wartungs- und Servicegebühr (Terminal)
- Festes monatliches Entgelt je Kartenterminal für Support, Softwarepflege und Gerätetausch. Fällt unabhängig vom Umsatz an und bleibt auch bei einem gekauften Terminal bestehen.
Z
- ZVT-Schnittstelle
- Die ZVT-Schnittstelle ist das deutsche Standardprotokoll zwischen Kasse und Kartenterminal. Sie trennt Kasse und Zahlungsvertrag und ermöglicht einen eigenen Acquiring-Vertrag.