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Glossar

Mindestumsatz / Mindestgebühr

Vertragsklausel, die je Terminal oder Standort eine monatliche Gebührenuntergrenze festlegt. Bleibt das Disagio darunter, stellt der Anbieter die Differenz in Rechnung.

Aktualisiert am

Ein Mindestumsatz im Kartenterminal-Vertrag ist eine Klausel, die für jeden Abrechnungsmonat eine untere Gebührengrenze festlegt. Bleiben Ihre Kartenumsätze unter der vereinbarten Schwelle, stellt der Anbieter die Differenz zum Mindestentgelt in Rechnung, obwohl dafür keine zusätzliche Leistung erbracht wird. Die Klausel wirkt wie eine Grundgebühr, die nur in schwachen Monaten sichtbar wird.

Zwei Bauformen der Klausel

In der ersten Variante vereinbart der Vertrag ein Mindestentgelt je Monat. Liegt das abgerechnete Disagio darunter, zahlen Sie die Lücke bis zu diesem Betrag. In der zweiten Variante nennt der Vertrag eine Umsatzschwelle, etwa 2.000 Euro Kartenumsatz im Monat, und berechnet bei Unterschreitung eine feste Pauschale zusätzlich. Wirtschaftlich laufen beide auf dasselbe hinaus: In umsatzschwachen Monaten steigt Ihr effektiver Satz, ohne dass sich am Vertrag etwas geändert hat.

Von der Grundgebühr unterscheidet sich das Mindestentgelt durch den Auslöser. Die Grundgebühr fällt in jedem Monat an, das Mindestentgelt nur bei Unterschreitung. Stehen beide Posten im Preisblatt, addieren sie sich.

Die Bezugsgröße entscheidet über die Kosten

Entscheidend ist, worauf sich die Schwelle bezieht. Viele Verträge rechnen je Terminal-ID oder je Standort ab, nicht über den Gesamtvertrag. Ein starkes Haus gleicht ein schwaches dann nicht aus, und jedes Reservegerät löst die Gebühr das ganze Jahr über aus, auch wenn es nur in der Hochsaison läuft. Für saisonale Betriebe in Gastronomie und Hotellerie ist das der teuerste Punkt der Klausel.

Rechenbeispiel: Hotelbetrieb mit zwei Häusern

Ein Hotelbetrieb führt zwei Häuser mit je zwei Terminals, also vier Terminal-IDs. Der Vertrag nennt ein Disagio von 0,65 Prozent und ein Mindestentgelt von 50 Euro je Terminal und Monat. Damit ein Terminal die Schwelle aus eigener Kraft erreicht, braucht es rund 7.700 Euro Kartenumsatz im Monat. Von November bis Februar fällt der Kartenumsatz je Terminal auf 3.000 Euro. Das Disagio beträgt dann 19,50 Euro, berechnet werden 50 Euro, die Differenz von 30,50 Euro je Terminal und Monat trägt der Betrieb.

488 €

Mindestentgelt pro Jahr ohne Gegenleistung

Hotelbetrieb mit vier Terminals, vier Monate unter der Schwelle

Gemessen am Jahresumsatz wirkt der Betrag klein. In der Nebensaison verschiebt er den effektiven Satz an diesen Terminals jedoch auf 1,67 Prozent, also auf mehr als das Zweieinhalbfache des vereinbarten Disagios. Genau in den Monaten, in denen der Betrieb ohnehin wenig verdient, wird die Kartenakzeptanz am teuersten.

Was sich verhandeln lässt

Die Klausel steht selten allein zur Debatte. Sie gehört auf den Tisch, sobald über Disagio und Vertragslaufzeit gesprochen wird. Drei Ansätze wirken in der Praxis:

  • Bezugsgröße bündeln: Ein Mindestentgelt für den Gesamtvertrag statt je Terminal löst die Klausel für Betriebe mit mehreren Standorten faktisch auf.
  • Schwelle an die Saison koppeln: Wer vier schwache Monate belegen kann, verhandelt für diese Monate eine reduzierte oder ausgesetzte Untergrenze.
  • Gerätezahl prüfen: Jedes Gerät mit eigener Terminal-ID bringt eine weitere Untergrenze mit. Prüfen Sie, ob Sie in der Nebensaison wirklich alle Terminals im Vertrag brauchen.

Welcher Betrag im konkreten Fall zusammenkommt, zeigt erst der Abgleich von Preisblatt und Monatsabrechnungen aus starker und schwacher Saison. Eine Konditionsanalyse macht diesen Posten sichtbar, bevor er in die nächste Vertragsperiode übernommen wird.

Häufige Fragen zum Mindestumsatz

Ist ein Mindestumsatz im Terminalvertrag üblich?
Viele Kartenterminal- und Acquiring-Verträge im Mittelstand enthalten eine solche Untergrenze, zwingend ist sie nicht. Sie steht meist im Preisblatt oder in den Bedingungen, nicht im unterschriebenen Hauptvertrag.
Entfällt die Gebühr, wenn ich ein Terminal in der Nebensaison abmelde?
Das hängt vom Vertrag ab. Häufig endet das Mindestentgelt erst mit der Stilllegung der Terminal-ID, während Miete und Grundgebühr bis zum Laufzeitende weiterlaufen. Lassen Sie sich vor der Abmeldung schriftlich bestätigen, welche Posten tatsächlich entfallen.
Wie erkenne ich die Klausel auf meiner Abrechnung?
Sie erscheint als eigener Posten, je nach Anbieter als Mindestentgelt, Mindestumsatzgebühr oder Differenz zum Mindestumsatz, und nur in Monaten unterhalb der Schwelle. Legen Sie dazu eine Abrechnung aus der Hochsaison neben eine aus der Nebensaison.

Auch genannt

Mindestentgelt · Mindestgebühr · Monatsmindestumsatz · Mindestumsatzklausel

Verwandte Begriffe

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