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Glossar

Vertragslaufzeit / Kündigungsfrist

Laufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung entscheiden, ab wann bessere Konditionen überhaupt greifen können: oft der unterschätzteste Posten im Acquiring-Vertrag.

Aktualisiert am

Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bestimmen den zeitlichen Rahmen eines Acquiring- oder Terminalvertrags. Typisch im Markt sind Erstlaufzeiten von 12 bis 48 Monaten, automatische Verlängerung um meist 12 Monate und Kündigungsfristen von oft 3 Monaten zum Laufzeitende.

Der praktische Effekt wird regelmäßig unterschätzt. Wer die Kündigungsfrist verpasst, ist durch die automatische Verlängerung ein weiteres Jahr gebunden, selbst wenn ein besseres Angebot vorliegt. Bei mehreren Standorten kommt hinzu, dass der Acquiring-Vertrag und die Terminalmiete oft getrennte Verträge mit eigenen, nicht synchronen Fristen sind. Ein Betrieb kann beim Acquiring frei sein und trotzdem noch zwei Jahre an die Terminalmiete gebunden bleiben.

Konkret bedeutet das zwei Dinge. Erstens muss jeder Vertrag einzeln auf seinen frühesten Ausstiegstermin geprüft werden; das Datum steht in der Auftragsbestätigung oder den AGB. Bei zwei Standorten mit je eigenem Acquiring- und Terminalvertrag sind das schnell vier separate Fristen. Zweitens sollte die Kündigung nachweisbar und fristgerecht erfolgen, in der Regel schriftlich durch eine zeichnungsberechtigte Person. Eine mündliche Ankündigung gegenüber dem Außendienst reicht oft nicht aus.

Warum die Verbraucher-Regeln hier nicht greifen

Viele Geschäftsführer erwarten die verbraucherfreundlichen Grenzen aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge, etwa die verkürzte Kündigungsfrist nach der ersten Verlängerung. Diese Regeln gelten jedoch für Verbraucher, nicht für gewerbliche Verträge. Ein Kartenakzeptanz- oder Terminalvertrag zwischen einem Anbieter und einer GmbH oder einem Einzelunternehmer bleibt an die vereinbarte Laufzeit und die vertragliche Kündigungsfrist gebunden. Maßgeblich sind hier die AGB des Anbieters, nicht der Verbraucherschutz.

Laufzeit als Verhandlungshebel

Für die Praxis heißt das: Eine Konditionsanalyse ist immer auch eine Fristenanalyse. Ein Rechenbeispiel: Ein Betrieb mit 2 Mio € Kartenumsatz kann sein effektives Disagio um 0,25 Prozentpunkte senken, das entspricht 5.000 € pro Jahr. Läuft der Altvertrag aber noch 30 Monate, ist diese Ersparnis bis zum Kündigungstermin blockiert, in Summe rund 12.500 € entgangenes Potenzial. Deshalb gehört der späteste Kündigungstermin an den Anfang jeder Planung.

Zugleich ist die Laufzeit selbst ein Hebel. Eine längere Bindung lässt sich in der Verhandlung gegen eine niedrigere Marge eintauschen, sofern die Konditionen das rechtfertigen. Wer sich für 36 statt 24 Monate bindet, bekommt oft einen niedrigeren Aufschlag, zahlt dafür aber mit weniger Flexibilität. Diese Abwägung gehört auf den Tisch, bevor unterschrieben wird, nicht danach. Eine kurze Frist heute kann in zwei Jahren teuer werden.

Häufige Fragen

Wie lang sind Kartenakzeptanz-Verträge üblicherweise?
Üblich sind Erstlaufzeiten von 12 bis 48 Monaten mit automatischer Verlängerung um meist 12 Monate und einer Kündigungsfrist von oft 3 Monaten zum Laufzeitende.
Kann ich meinen Acquiring-Vertrag vorzeitig kündigen?
In der Regel nur zum vereinbarten Laufzeitende unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht meist nur bei einseitigen Gebührenerhöhungen durch den Anbieter.
Gelten die kurzen Kündigungsfristen für Verbraucher auch für meinen Betrieb?
In der Regel nicht. Die Grenzen aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge gelten für Verbraucher; für gewerbliche Verträge sind die AGB des Anbieters maßgeblich.

Auch genannt

Laufzeit · Kündigungsfrist · Vertragsbindung · Mindestlaufzeit

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