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KartenKosten.de

Mobile Wallet (Apple Pay, Google Pay)

App auf Smartphone oder Smartwatch, etwa Apple Pay oder Google Pay, die eine hinterlegte Zahlungskarte per Token kontaktlos einsetzt. Abgerechnet wird wie die Karte selbst.

Aktualisiert am

Ein Mobile Wallet ist eine App auf Smartphone oder Smartwatch, in der Ihr Kunde seine Zahlungskarten digital hinterlegt, etwa Apple Pay oder Google Pay. An der Kasse überträgt das Gerät per NFC einen Stellvertreter-Code, das Token, statt der echten Kartennummer. Abgerechnet wird die Zahlung wie die hinterlegte Karte, das Wallet selbst löst für Händler kein zusätzliches Entgelt aus.

Google Pay ist in Deutschland seit Juni 2018 verfügbar, Apple Pay seit Dezember 2018. Für Ihr Terminal ist eine Wallet-Zahlung eine gewöhnliche kontaktlose Kartenzahlung. Eine eigene Freischaltung brauchen Sie nicht, solange das Terminal kontaktlose Zahlungen der hinterlegten Kartenmarke annimmt.

Wie das Token funktioniert

Beim Hinterlegen tauscht das Kartennetzwerk die Kartennummer gegen eine gerätegebundene Ersatznummer. Visa und Mastercard betreiben dafür eigene Token-Dienste. Das Terminal erhält nur dieses Token und ein Kryptogramm, das ausschließlich für die eine Zahlung gilt. Abgegriffene Daten taugen deshalb kaum für weitere Zahlungen. Für Sie sinkt damit das Risiko gefälschter Karten im Präsenzgeschäft.

Die Freigabe erfolgt am Gerät per Gesichtserkennung, Fingerabdruck oder Gerätecode. Diese Prüfung erfüllt die Anforderungen der starken Kundenauthentifizierung. Deshalb verlangen viele Terminals auch bei Beträgen über 50 € keine PIN, anders als bei der kontaktlosen Plastikkarte. Ob im Einzelfall doch eine PIN abgefragt wird, entscheiden Kartenherausgeber und Terminal.

Was das Wallet auf Ihrer Abrechnung ändert

Interchange, Scheme-Fee und Acquirer-Aufschlag richten sich allein nach der Karte im Wallet. Eine girocard im Wallet kostet so viel wie die girocard im Kartenschlitz. Eine Verbraucher-Kreditkarte kostet so viel wie dieselbe Karte aus dem Portemonnaie. Apple und Google stellen Händlern für Zahlungen an der Ladenkasse nichts in Rechnung.

Verändern kann sich trotzdem Ihr Kartenmix. Viele Kunden legen im Wallet die Kreditkarte als Standard fest, weil sie dort Bonuspunkte sammeln. Manche Banken geben für das Wallet außerdem eine Visa- oder Mastercard-Debitkarte aus statt einer digitalen girocard. Beides verschiebt Umsatz von der günstigen girocard zu teureren Kartenarten, obwohl Ihr Vertrag unverändert bleibt.

Rechenbeispiel: Wallet-Anteil im Fachhandel

Ein Fachhändler mit zwei Standorten setzt 1,8 Mio € im Jahr per Karte um. Die Hälfte davon, also 900.000 €, zahlen Kunden per Smartphone oder Uhr. Sein Vertrag nach IC++ ergibt effektiv 0,25 % für die girocard und 0,95 % für Verbraucher-Kreditkarten.

Zahlen die Kunden mit derselben Karte wie vorher, nur eben per Wallet, entstehen 0 € Mehrkosten. Liegt dagegen bei 30 % des Wallet-Umsatzes eine Kreditkarte, wo früher die girocard gesteckt wurde, wandern 270.000 € Umsatz in die teurere Kartenart. Die Differenz von 0,70 Prozentpunkten kostet auf diesen Betrag 1.890 € im Jahr.

Mit Blended-Pricing sehen Sie diese Verschiebung auf der Abrechnung nicht, weil jede Karte zum selben Satz läuft. Bei der nächsten Preisanpassung kann der Acquirer den veränderten Mix aber in den Einheitssatz einrechnen. Werten Sie deshalb einmal im Jahr aus, wie sich Ihr Umsatz auf die Kartenarten verteilt, und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Mix, auf dem Ihr Angebot beruht.

Häufige Fragen zum Mobile Wallet

Kostet Apple Pay den Händler eine zusätzliche Gebühr?
Nein. Für Zahlungen an der Ladenkasse stellen weder Apple noch Google dem Händler etwas in Rechnung. Abgerechnet wird die hinterlegte Karte zu den Konditionen Ihres Akzeptanzvertrags.
Brauche ich für Apple Pay und Google Pay ein neues Terminal?
In der Regel nicht. Jedes Terminal, das kontaktlose Zahlungen der hinterlegten Kartenmarke annimmt, verarbeitet auch Wallet-Zahlungen.
Warum fragt das Terminal bei Wallet-Zahlungen über 50 € oft keine PIN ab?
Der Kunde gibt die Zahlung am Gerät per Gesichtserkennung, Fingerabdruck oder Gerätecode frei. Das gilt als starke Kundenauthentifizierung und ersetzt meist die PIN am Terminal; im Einzelfall kann der Kartenherausgeber sie trotzdem verlangen.

Auch genannt

Wallet · Digitale Geldbörse · Apple Pay · Google Pay · Mobiles Bezahlen · Smartphone-Zahlung

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