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KartenKosten.de
Teil der Reihe: Kartenkosten senken: Der Leitfaden für den Mittelstand

Grundlagen & Vertrag

Betriebsübergabe: Was mit dem Kartenterminal-Vertrag passiert

Beim Unternehmensverkauf entscheidet die Verkaufsform über den Kartenvertrag. Was Share Deal und Asset Deal bedeuten und warum ein zu teurer Satz den Kaufpreis drückt.

Porträtfoto von Antoni SchillingAntoni Schilling

Bei einer Betriebsübergabe entscheidet die Form des Verkaufs, was mit Ihrem Kartenterminal-Vertrag geschieht. Verkaufen Sie die Anteile Ihrer GmbH, bleibt die Gesellschaft Vertragspartner und der Vertrag läuft weiter; der Acquirer verlangt aber in der Regel eine Meldung vorab und prüft den neuen Eigentümer. Verkaufen Sie den Betrieb als Ganzes oder übergeben Sie ein Einzelunternehmen, geht der Vertrag nur mit Zustimmung des Acquirers über, und in der Praxis schließt der Nachfolger neu ab. Für zwei Restaurants mit 2,4 Mio. Euro Kartenumsatz ist die Übergabe zugleich der Moment, einen um 0,25 Prozentpunkte zu teuren Vertrag zu beenden: Das sind 6.000 Euro im Jahr.

Warum die Übergabe den Kartenvertrag betrifft

Die Unternehmensnachfolge ist im Mittelstand kein Randthema. Laut dem Nachfolge-Monitoring Mittelstand der KfW vom Januar 2026 streben bis 2029 jedes Jahr rund 109.000 mittelständische Unternehmen eine Nachfolgeregelung an. In den Übergabeplänen tauchen Mietvertrag, Personal, Lieferanten und Bankdarlehen auf. Der Vertrag über die Kartenakzeptanz fehlt dort oft, obwohl in vielen Betrieben ein großer Teil des Umsatzes über ihn läuft.

Das hat Folgen, weil ein Acquiring-Vertrag eng an den Vertragspartner gebunden ist. Der Acquirer zahlt Ihre Kartenumsätze aus, trägt dafür ein Ausfallrisiko und muss als Zahlungsinstitut nach dem Geldwäschegesetz wissen, mit wem er es zu tun hat. Dazu gehören die wirtschaftlich Berechtigten, also die Personen, die mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte halten. Ändert sich der Eigentümer, ändert sich aus Sicht des Acquirers das Risiko. Wie er darauf reagieren darf, hängt davon ab, wie Sie verkaufen.

Share Deal: der Vertrag bleibt, der Acquirer prüft neu

Beim Share Deal kauft der Nachfolger die Anteile Ihrer Gesellschaft. Vertragspartner des Acquirers ist die GmbH, und die bleibt dieselbe juristische Person. Der Kartenvertrag läuft deshalb unverändert weiter, mit demselben Satz, derselben Laufzeit und denselben Terminals. An der Kasse merkt am Tag nach dem Verkauf niemand etwas.

Viele Akzeptanzbedingungen verlangen trotzdem, dass Sie den Eigentümerwechsel vorher anzeigen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kartenakzeptanz von Payone in der Fassung vom Februar 2021 sind dafür ein gutes Beispiel: Eine wesentliche Änderung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse ist unverzüglich, spätestens einen Monat im Voraus schriftlich mitzuteilen. Der Acquirer darf daraufhin die Identifizierung aktualisieren und den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden, wenn sich für ihn erhöhte Risiken ergeben.

Für den Käufer hat der Share Deal eine zweite Seite. Er übernimmt den Vertrag mit allen Konditionen und mit der verbleibenden Vertragslaufzeit. Ist der Satz zu hoch, bleibt er es bis zum nächsten Kündigungstermin. Ein Käufer, der den Vertrag in der Prüfung vor dem Kauf übersieht, erbt diese Mehrkosten. Ein Verkäufer, der ihn vorher neu verhandelt, übergibt einen Betrieb mit niedrigeren laufenden Kosten.

Ob der Verkauf auch Ihnen einen vorzeitigen Ausstieg erlaubt, steht im Vertrag. In den genannten Payone-Bedingungen zählt die wesentliche Änderung der Eigentumsverhältnisse ausdrücklich zu den wichtigen Gründen für eine außerordentliche Kündigung, und das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund steht dort beiden Vertragsparteien zu. Andere Verträge enthalten keine vergleichbare Klausel. Dann gelten die reguläre Laufzeit und die Kündigungsfrist.

Asset Deal und Einzelunternehmen: der Vertrag geht nicht automatisch mit

Beim Asset Deal kauft der Nachfolger den Betrieb mit Inventar, Kundenstamm und Namen, aber nicht die Gesellschaft. Käufer ist eine andere Person oder eine neue GmbH. Dasselbe gilt, wenn ein eingetragener Kaufmann seinen Betrieb übergibt, denn der Inhaber selbst ist der Vertragspartner. In beiden Fällen braucht ein laufender Liefer- oder Dienstleistungsvertrag wie der Kartenvertrag die Zustimmung der Gegenseite, um auf den Käufer überzugehen. Juristisch ist das eine Vertragsübernahme nach dem Muster des § 415 BGB.

Beim Kartenvertrag kommt eine vertragliche Hürde hinzu. Die Payone-Bedingungen erlauben die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Vertragspartners nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung. Stimmt der Acquirer zu, verlangt er vom Käufer dieselben Unterlagen wie von einem Neukunden: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweise und die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten. Deshalb ist der neue Vertrag auf den Käufer in der Praxis meist der einfachere Weg.

Wohin die Auszahlungen fließen

Das größte praktische Risiko liegt bei der Auszahlung. Solange der Acquirer nicht schriftlich über die Rechtsnachfolge informiert ist, darf er nach den Payone-Bedingungen alle Vergütungen mit befreiender Wirkung an den bisherigen Vertragspartner zahlen. Arbeitet der Käufer nach dem Stichtag mit den alten Terminals weiter, landen seine Kartenumsätze auf dem Konto des Verkäufers. Beide müssen das Geld dann untereinander ausgleichen, und bei 2,4 Mio. Euro Kartenumsatz sind das im Schnitt rund 6.600 Euro je Kalendertag.

Haftung für offene Posten

Führt der Käufer den Betrieb unter der bisherigen Firma fort, haftet er nach § 25 HGB für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des Verkäufers mit. Dazu können offene Entgelte oder Forderungen aus Rückbuchungen gehören. Der Ausschluss dieser Haftung wirkt gegenüber Dritten nur, wenn er im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder dem Gläubiger mitgeteilt wird. Diesen Schritt sollten Sie mit dem Notartermin verbinden.

Share Deal und Asset Deal im Vergleich

Welche Form ein Verkauf annimmt, entscheiden meist steuerliche und haftungsrechtliche Überlegungen. Für die Planung der Übergabe hilft es trotzdem, die Folgen für die Kartenakzeptanz nebeneinander zu sehen. Die folgende Übersicht fasst sie zusammen.

Was mit dem Kartenvertrag passiert: Share Deal und Asset Deal
Share Deal (Anteilsverkauf)Asset Deal oder Einzelunternehmen
Vertragspartner des Acquirersbleibt die Gesellschaftwechselt zum Käufer
Zustimmung des Acquirersnicht nötig, Meldung meist vorabnötig, meist Neuabschluss
Prüfung des neuen EigentümersAktualisierung der Identifizierungvollständige Neukunden-Prüfung
Konditionen und Laufzeitgehen unverändert auf den Käufer überAltvertrag läuft beim Verkäufer bis zur Kündigung
Terminalsbleiben im EinsatzMietgeräte zurück oder Umstellung auf neuen Vertrag
Haftung für Altpostenbleibt in der GesellschaftMithaftung bei Firmenfortführung möglich

Die Tabelle zeigt, wo die Arbeit jeweils liegt. Beim Share Deal ist der Aufwand gering, das Risiko steckt in den übernommenen Konditionen. Beim Asset Deal entsteht Arbeit an der Schnittstelle zwischen altem und neuem Vertrag, dafür startet der Käufer mit frisch verhandelten Sätzen. In beiden Fällen lohnt es sich, den Vertrag mindestens ein Jahr vor dem Stichtag zu prüfen.

Rechenbeispiel: zwei Restaurants vor der Übergabe

Nehmen wir einen inhabergeführten Gastronomiebetrieb mit zwei Restaurants und 2,4 Mio. Euro Kartenumsatz im Jahr. Der Inhaber übergibt zum 1. Juli 2027. Der bestehende Vertrag läuft mit einem effektiven Disagio von 1,10 Prozent, also Gebühren geteilt durch Umsatz über alle Posten. Das sind 2.400.000 Euro mal 1,10 Prozent, zusammen 26.400 Euro im Jahr. Für einen Gastronomie-Kartenmix sind 0,85 Prozent erreichbar, das ergibt 20.400 Euro. Der Abstand beträgt 6.000 Euro im Jahr oder 500 Euro im Monat.

Was der alte Satz im Kaufpreis bedeutet

Wird der Kaufpreis als Vielfaches des Jahresergebnisses verhandelt, wirken laufende Kosten doppelt. Senkt der Inhaber das Disagio vor dem Verkauf, steigt das Ergebnis vor Steuern um 6.000 Euro. Bei einem angenommenen Faktor von 5 auf das Ergebnis sind das 30.000 Euro Kaufpreis. Welcher Faktor im Einzelfall gilt, hängt von Branche, Größe und Verhandlung ab. Die Richtung bleibt gleich: Ein zu teurer Kartenvertrag ist ein Abschlag, den der Verkäufer ohne Not hinnimmt.

Was ein ungekündigter Altvertrag kostet

Beim Share Deal übernimmt der Käufer den Satz von 1,10 Prozent. Die Mindestlaufzeit endet im Beispiel am 31. März 2028, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Vom Stichtag bis zum Laufzeitende sind es neun Monate zu je 500 Euro Mehrkosten, also 4.500 Euro. Geht die Kündigung nicht bis zum 31. Dezember 2027 ein, verlängert sich der Vertrag um zwölf Monate, und weitere 6.000 Euro kommen hinzu. Wie diese Fristen wirken, erklärt der Beitrag zur Kündigungsfrist beim Kartenterminal-Vertrag.

Beim Asset Deal fällt der Satz für den Verkäufer nicht mehr ins Gewicht, weil über den Altvertrag kein Umsatz mehr läuft. Die festen Posten bleiben aber. Vier Mietterminals zu je 25 Euro im Monat kosten ihn bis zum 31. März 2028 neun Monate lang zusammen 900 Euro. Verpasst er die Kündigung, werden daraus 21 Monate und 2.100 Euro. Enthält der Altvertrag eine Mindestgebühr, kommt sie für jeden Monat ohne Umsatz hinzu.

Terminals, Terminal-ID und offene Auszahlungen

Gemietete Terminals gehören dem Anbieter. Die Terminalbedingungen von Vert zum Beispiel untersagen, Mietgeräte ohne Zustimmung in Schrift- oder Textform an Dritte zu überlassen. Der Käufer kann die Geräte deshalb nicht einfach übernehmen. Schließt er einen neuen Vertrag beim selben Anbieter, bekommt jedes Gerät eine neue Terminal-ID oder wird getauscht. Wechselt er den Anbieter, gehen die Mietgeräte zurück. In beiden Fällen muss die neue Terminal-ID in der Kasse hinterlegt und der Ablauf einmal getestet werden, wie beim Wechsel des Acquirers.

Offen bleibt zum Stichtag außerdem Geld. Kartenumsätze der letzten Tage vor der Übergabe sind oft noch nicht ausgezahlt. Die Payone-Bedingungen erlauben dem Acquirer, nach einer Kündigung Auszahlungen bis zu 180 Tage über das Vertragsende hinaus zurückzuhalten, um nachträgliche Forderungen zu verrechnen. Nehmen wir an, im Beispiel sind zum Stichtag drei Tagesumsätze offen. Bei 2,4 Mio. Euro im Jahr sind das rund 19.700 Euro, die dem Verkäufer zustehen und bis zu einem halben Jahr festliegen können. Wie Auszahlungsrhythmus und Einbehalt Liquidität binden, rechnet der Beitrag zur Auszahlung des Kartenumsatzes vor.

Hinzu kommen Rückbuchungen. Ein Chargeback kann Karteninhaber in der Regel noch bis zu 120 Tage nach der Zahlung auslösen. Gegenüber dem Acquirer haftet dafür der Vertragspartner, bei dem die Zahlung lief. Wer den Betrieb im Juli übergibt, kann also im Oktober noch eine Rückbuchung aus dem Juni auf dem Konto sehen.

Was in den Kaufvertrag gehört

Weil Auszahlung, Rückbuchung und Fixkosten über den Stichtag hinauslaufen, sollte der Kaufvertrag sie ausdrücklich regeln. Vier Punkte decken die üblichen Streitfragen ab:

  • Wem Kartenumsätze zustehen, die vor dem Stichtag entstanden und danach ausgezahlt werden, und wie Zahlungen auf das falsche Konto ausgeglichen werden.
  • Wer Rückbuchungen und Gebühren trägt, die nach dem Stichtag für Zahlungen aus der Zeit davor belastet werden.
  • Wer Terminalmiete und Grundgebühren des Altvertrags bis zu dessen Ende zahlt.
  • Beim Asset Deal mit Firmenfortführung: ob die Haftung nach § 25 HGB ausgeschlossen und im Handelsregister eingetragen wird.

Diese Punkte ersetzen keine rechtliche und steuerliche Beratung zum Unternehmenskauf. Sie sorgen dafür, dass der Kartenvertrag in dieser Beratung überhaupt vorkommt.

Fahrplan für die Übergabe

Die Reihenfolge ergibt sich aus den Fristen. Bewährt hat sich dieser Ablauf:

  1. Zwölf Monate vorher: alle Verträge rund um die Kartenzahlung zusammentragen, also Acquiring, Terminalmiete und Kassenanbindung, jeweils mit Laufzeitende und Kündigungsfrist.
  2. Zehn bis zwölf Monate vorher: das effektive Disagio aus drei Monatsabrechnungen ermitteln und gegen den Markt prüfen. Ein niedrigerer Satz vor dem Verkauf verbessert das Ergebnis, das der Käufer bewertet.
  3. Sobald die Verkaufsform feststeht: beim Share Deal die Meldepflicht und eine mögliche Kündigungsklausel im Vertrag prüfen, beim Asset Deal den Neuabschluss für den Käufer anstoßen.
  4. Mindestens einen Monat vor dem Stichtag: den Acquirer schriftlich informieren.
  5. Sechs bis zehn Wochen vor dem Stichtag: den neuen Vertrag des Käufers unterschreiben, damit Terminals und Kasse am ersten Tag laufen.
  6. Fristgerecht: den Altvertrag des Verkäufers kündigen und die Bestätigung mit Datum anfordern.

Wer ohnehin neu abschließt, sollte die Gelegenheit nutzen. Ob der Käufer beim bisherigen Anbieter bleibt und neu verhandelt oder das beste Angebot am Markt nimmt, ist dieselbe Abwägung wie bei jedem Anbieterwechsel. Beide Wege stellt der Beitrag Acquirer wechseln oder nachverhandeln gegenüber.

Häufige Fragen zum Kartenvertrag bei der Betriebsübergabe

Geht mein Kartenterminal-Vertrag beim Verkauf automatisch auf den Käufer über?
Nur beim Anteilsverkauf, weil die Gesellschaft Vertragspartner bleibt. Beim Verkauf des Betriebs als Ganzes oder bei einem Einzelunternehmen braucht die Übertragung die Zustimmung des Acquirers, und der Käufer schließt meist einen eigenen Vertrag ab.
Kann ich den Vertrag wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Manche Akzeptanzbedingungen zählen eine wesentliche Änderung der Eigentumsverhältnisse zu den wichtigen Gründen für eine außerordentliche Kündigung, andere enthalten keine solche Klausel. Fehlt sie, gelten Laufzeit und Kündigungsfrist.
Darf der Nachfolger meine Mietterminals weiter nutzen?
Mietterminals gehören dem Anbieter und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte überlassen werden. Unter einem neuen Vertrag bekommen die Geräte eine neue Terminal-ID oder werden getauscht.
Wer haftet für Rückbuchungen aus der Zeit vor der Übergabe?
Gegenüber dem Acquirer der Vertragspartner, über dessen Vertrag die Zahlung lief. Führt der Käufer beim Asset Deal die Firma fort, kann er nach § 25 HGB mithaften, solange der Ausschluss nicht im Handelsregister eingetragen ist. Die interne Verteilung regelt der Kaufvertrag.

Der Kartenvertrag ist bei einer Übergabe selten das größte Thema, aber einer der wenigen Posten, der sich vorher mit wenig Aufwand verbessern lässt. Wer ihn früh prüft, übergibt einen Betrieb mit niedrigeren Kosten und ohne offene Fristen.

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Porträtfoto von Antoni Schilling, Gründer von KartenKosten.de

Antoni Schilling

Strategie · Transformation

Transformations- und Vertriebsrollen bei Nets, Nexi und Ingenico. Davor Unternehmensberater bei McKinsey.

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