Akzeptanzvertrag
Der Akzeptanzvertrag regelt zwischen Händler und Acquirer, welche Karten angenommen werden und zu welchen Entgelten die Umsätze abgerechnet und ausgezahlt werden.
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Der Akzeptanzvertrag ist der Vertrag zwischen einem Händler und seinem Acquirer, der regelt, welche Karten der Händler annimmt und zu welchen Entgelten der Acquirer die Umsätze abrechnet und auszahlt. Er besteht meist aus dem Vertragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kartenakzeptanz und einem Preisverzeichnis, oft Preisblatt genannt. Für Ihre Kosten ist das Preisblatt das wichtigste Dokument: Dort stehen die Sätze je Kartenart und die festen Entgelte.
Was im Akzeptanzvertrag steht
Ein Akzeptanzvertrag mit einem Anbieter für Acquiring deckt in der Regel Visa und Mastercard ab, oft auch weitere Netzwerke. Die girocard läuft in Deutschland häufig über einen eigenen Vertrag mit dem Netzbetreiber, also dem technischen Dienstleister am Terminal. Das gilt auch dann, wenn beide Verträge von derselben Firma kommen. Typisch sind vier Bestandteile:
- Das Preisblatt mit den Prozentsätzen je Kartenart, dem Entgelt je Zahlung und allen Monatsposten.
- Die AGB mit Ihren Pflichten bei der Kartenannahme, der Haftung bei Rückbelastungen, dem Auszahlungsrhythmus und einem möglichen Sicherheitseinbehalt.
- Die Regeln zu Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist sowie zu Preisänderungen während der Laufzeit.
- Sonderbedingungen für einzelne Leistungen, etwa für Zahlungen im Fernabsatz oder die Währungsumrechnung am Terminal.
Was das EU-Recht für den Vertrag vorschreibt
Die EU-Verordnung 2015/751 über Interbankenentgelte macht dem Acquirer Vorgaben, die Sie in Ihren Unterlagen wiederfinden sollten. Nach Artikel 9 muss er die Händlerentgelte für Kartenkategorien und Marken mit unterschiedlichem Interchange-Niveau einzeln anbieten und berechnen. Ein Einheitssatz für alle Karten, also Blended-Pricing, ist nur vorgesehen, wenn Sie ihn schriftlich verlangen. Zusätzlich gehören in den Vertrag Angaben zu Händlerentgelt, Interchange und Scheme-Fees je Kartenkategorie und Marke, sofern Sie später nicht schriftlich etwas anderes verlangen.
Artikel 12 regelt die Information nach der Zahlung. Der Acquirer muss Ihnen zu jeder Transaktion das Händlerentgelt und den Interchange-Betrag gesondert nennen. Mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung darf er diese Angaben zusammenfassen, etwa nach Marke und Kartenkategorie. Der Vertrag kann außerdem vorsehen, dass er sie gesammelt bereitstellt, mindestens einmal im Monat. Fehlen diese Angaben in Ihren Abrechnungen, fragen Sie gezielt danach. Ohne sie lässt sich kein Satz im Preisblatt überprüfen.
Rechenbeispiel: Preisblatt gegen Abrechnung
Ein Sanitätshaus mit zwei Standorten setzt 1,4 Mio € im Jahr über Karten um, davon 420.000 € mit Debitkarten von Visa und Mastercard. Das Preisblatt nennt in diesem Beispiel für Debitkarten 0,45 %, für Verbraucher-Kreditkarten 0,75 %. In der Abrechnung erscheinen die Debitumsätze aber im Kreditkartenbereich, weil die Kategorie bei der Einrichtung falsch hinterlegt wurde. Laut Preisblatt kosten die 420.000 € damit 1.890 € im Jahr, tatsächlich berechnet werden 3.150 €.
1.260 €
Mehrkosten pro Jahr durch die falsche Kartenkategorie
420.000 € Debitumsatz: 3.150 € bei 0,75 % statt 1.890 € bei 0,45 % laut Preisblatt
Über drei Jahre summiert sich die Abweichung auf 3.780 €. Sichtbar wird sie nur, wenn Sie das Preisblatt neben die Monatsabrechnung legen und je Kartenart den berechneten Satz nachrechnen. Ob Sie zu viel gezahlte Entgelte zurückfordern können, hängt unter anderem von den Einwendungsfristen in den AGB ab. Prüfen Sie den Abgleich deshalb mit den ersten Abrechnungen nach Vertragsbeginn und nach jeder Preisänderung.
Häufige Fragen zum Akzeptanzvertrag
Ist der Akzeptanzvertrag dasselbe wie der Terminalvertrag?
Habe ich Anspruch auf getrennte Sätze je Kartenart?
Wo finde ich das Preisblatt zu meinem Vertrag?
Auch genannt
Händlervertrag · Kartenakzeptanzvertrag · Akquisitionsvertrag · Merchant Agreement
Verwandte Begriffe
- AcquiringAcquiring ist die Abwicklung von Kartenzahlungen auf Händlerseite: Der Acquirer reicht Transaktionen bei den Kartennetzwerken ein und schreibt dem Händler den Umsatz gut.
- PSP (Payment Service Provider)Der Payment Service Provider (PSP) liefert die technische Anbindung Ihrer Kartenzahlung an den Acquirer: Terminal, Gateway, Kassenschnittstelle. Seine Entgelte fallen je Transaktion und Terminal an.
- Vertragslaufzeit / KündigungsfristLaufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung entscheiden, ab wann bessere Konditionen überhaupt greifen können: oft der unterschätzteste Posten im Acquiring-Vertrag.
- Blended-PricingBeim Blended-Pricing zahlt der Händler für jede Karte denselben Mischsatz: einfach abzulesen, aber intransparent, weil Interchange, Scheme-Fee und Marge nicht getrennt ausgewiesen werden.
- DebitkarteEine Debitkarte bucht jede Zahlung direkt vom Girokonto ab, ohne Kreditrahmen. Für Händler ist sie günstiger als die Kreditkarte: Der Interchange ist auf 0,2 % statt 0,3 % gedeckelt.
- InterchangeDas Interchange-Entgelt fließt vom Acquirer an die kartenausgebende Bank des Kunden. In der EU ist es gesetzlich gedeckelt: 0,2 % bei Verbraucher-Debit-, 0,3 % bei Verbraucher-Kreditkarten.