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Interchange

Das Interchange-Entgelt fließt vom Acquirer an die kartenausgebende Bank des Kunden. In der EU ist es gesetzlich gedeckelt: 0,2 % bei Verbraucher-Debit-, 0,3 % bei Verbraucher-Kreditkarten.

Aktualisiert am

Das Interchange-Entgelt (deutsch: Interbankenentgelt) ist der Teil der Kartengebühr, den der Acquirer an den Issuer, die Bank des Karteninhabers, abführt. Es ist regulatorisch der größte und am stärksten standardisierte Kostenblock einer Kartenzahlung.

Seit der EU-Verordnung 2015/751 (Interchange Fee Regulation) sind die Sätze für im EWR ausgegebene Verbraucherkarten gedeckelt: 0,2 % des Transaktionsbetrags bei Debitkarten, 0,3 % bei Kreditkarten. Diese Caps gelten als feste Obergrenzen und sind ein zentraler Bezugspunkt jeder Verhandlung.

Wichtig: Die Deckel gelten nicht überall. Firmenkarten (Commercial Cards), Karten von außerhalb des EWR (Inter-Regional) und teils Drei-Parteien-Systeme (z. B. American Express, Diners) liegen oft deutlich höher; Richtwerte für Firmenkarten reichen je nach Kartentyp grob in den Bereich von 1 % bis über 1,5 %. Hier macht der Kartenmix den Unterschied. Wie viel vom Interchange beim Händler sichtbar wird, hängt vom Preismodell ab: bei IC++ wird es offen durchgereicht, bei Blended-Pricing nicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Interchange?
Für EWR-Verbraucherkarten gilt ein Deckel von 0,2 % (Debit) bzw. 0,3 % (Kredit). Firmen- und Nicht-EWR-Karten sind nicht reguliert und kosten als Richtwert häufig über 1 %.
Worin unterscheiden sich Interchange und Disagio?
Der Interchange ist nur ein Baustein des Disagios. Das Disagio ist der Gesamtsatz, den der Händler zahlt, inklusive Scheme-Fees und Acquirer-Marge.
Ist der Interchange verhandelbar?
Nein, der Interchange ist reguliert bzw. vom Netzwerk gesetzt. Verhandelbar ist nur die Acquirer-Marge, die im IC++-Modell separat ausgewiesen wird.

Auch genannt

Interbankenentgelt · Interchange Fee · IC

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