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KartenKosten.de
Teil der Reihe: Kartenkosten senken: Der Leitfaden für den Mittelstand

Grundlagen & Vertrag

Netzbetreiber oder Acquirer: Wer Ihnen welche Kartengebühr berechnet

Gartencenter mit drei Standorten, 2,7 Mio. € Kartenumsatz: 18.637 € Kartenkosten auf zwei Rechnungen. Warum knapp zwei Drittel des Sparpotenzials nicht beim Acquirer liegen.

Porträtfoto von Robert HoffmannRobert Hoffmann

Bei einer Kartenzahlung am Terminal stehen Sie in der Regel zwei Vertragspartnern gegenüber. Der Acquirer rechnet die Visa- und Mastercard-Umsätze ab, der Netzbetreiber wickelt die Zahlung technisch ab und stellt das girocard-Entgelt in Rechnung. Häufig kommt ein dritter Kostenblock dazu, die Miete für die Geräte. Wer diese Rollen nicht auseinanderhält, verhandelt am Ende über den kleineren Teil seiner Kartenkosten und lässt den größeren unangetastet.

Drei Rollen hinter einer Kartenzahlung

Eine Kartenzahlung durchläuft in wenigen Sekunden mehrere Stationen, und für jede davon gibt es einen Zuständigen. In Deutschland sind diese Zuständigkeiten historisch stärker getrennt als in den meisten Nachbarländern, weil das girocard-System eigene Regeln kennt. Für den Betrieb heißt das: Ein Kartenterminal bringt mindestens zwei Verträge mit sich, und jeder davon hat seinen eigenen Preis, seine eigene Laufzeit und seinen eigenen Verhandlungspartner. Dass beide Verträge oft von derselben Firma angeboten werden, verdeckt die Trennung, hebt sie aber nicht auf.

Der Acquirer

Der Acquirer ist ein Zahlungsinstitut oder eine Bank mit Lizenz der Kartennetzwerke. Er nimmt die Visa- und Mastercard-Umsätze an, reicht sie ins Netzwerk ein, zieht die fremden Kosten sowie seine eigene Marge ab und zahlt Ihnen den Rest aus. Was er dafür berechnet, steht als Disagio im Akzeptanzvertrag, meist als Prozentsatz vom Umsatz. Weil dieser Prozentsatz die einzige Zahl ist, die in jedem Angebot groß auf der ersten Seite steht, wird in der Praxis fast ausschließlich über sie gesprochen.

Der Netzbetreiber

Der Netzbetreiber ist der technische Dienstleister am Terminal. Er verantwortet die Verbindung zwischen Gerät und Zahlungssystem, leitet die Autorisierungsanfrage weiter, hält die Terminalsoftware aktuell, verwaltet die Terminal-ID und übernimmt Einrichtung, Fernwartung und Störungsbehebung. Für girocard-Zahlungen ist er in der Regel die abrechnende Stelle: Über ihn läuft das Händlerentgelt an die kartenausgebende Bank, und er berechnet zusätzlich sein eigenes Entgelt je Transaktion. Auf der Rechnung steht dieser Posten je nach Anbieter als Netzbetriebsentgelt, Transaktionsentgelt oder Autorisierungsentgelt.

Der Terminalvermieter

Die Geräte selbst gehören in vielen Fällen einer dritten Partei, entweder dem Netzbetreiber, einem Fachhändler oder einer Leasinggesellschaft. Hier entstehen die Fixkosten, die unabhängig vom Umsatz anfallen: Monatsmiete je Gerät, Wartungspauschale, Mobilfunkentgelt für die SIM-Karte, in manchen Verträgen auch eine Servicegebühr für die Kartensicherheitsstandards. Diese Posten sind der Grund, warum ein Betrieb mit vielen schwach genutzten Terminals einen deutlich schlechteren effektiven Satz hat als sein Umsatzprofil vermuten lässt. Welche Positionen sich hier typischerweise ansammeln, haben wir in einem eigenen Beitrag zu den versteckten Terminalgebühren aufgeschlüsselt.

Warum bei der girocard der Netzbetreiber mit am Tisch sitzt

Bis 2014 war das girocard-Händlerentgelt einheitlich festgelegt. Es betrug 0,3 % des Umsatzes, mindestens aber 0,08 € je Zahlung, an Tankstellen galten reduzierte Sätze. Das Bundeskartellamt sah darin eine Wettbewerbsbeschränkung ohne Rechtfertigung. Im April 2014 gab die Kreditwirtschaft die Vereinbarung per Verpflichtungserklärung auf. Seither wird die Höhe des Entgelts zwischen den kartenausgebenden Banken und den Händlern vereinbart, und das Kartellamt hielt ausdrücklich fest, dass kleinere Händler diese Verhandlung über ihre jeweiligen Netzbetreiber führen können.

Das ist der Grund, warum der Netzbetreiber bei den Kartenkosten keine Nebenrolle spielt. Seine Zulassung erteilt die Deutsche Kreditwirtschaft, aktuell auf Grundlage des Vertrags über die Zulassung als Netzbetreiber vom 27.01.2025, und für einen Betrieb mit hohem girocard-Anteil ist er der Verhandlungspartner für den größten Umsatzblock. In der Praxis wirkt der alte Einheitssatz nach. In den Abrechnungen, die wir prüfen, steht der girocard-Satz häufig weiterhin bei etwa 0,30 %, zwölf Jahre nach dem Ende der Festlegung, obwohl er verhandelbar ist und bei entsprechendem Volumen Spielraum nach unten besteht.

Rechenbeispiel: Gartencenter mit drei Standorten

Ein Gartencenter mit drei Standorten macht 2,7 Mio. € Kartenumsatz im Jahr, verteilt auf 90.000 Kartenzahlungen. Der durchschnittliche Bon liegt damit bei 30,00 €. Der Kartenmix ist für ein Sortiment mit mittlerem Bonwert plausibel angesetzt: 68 % girocard, 32 % Visa und Mastercard einschließlich Firmen- und Auslandskarten. Im Einsatz sind sieben Terminals, drei an den Hauptkassen, vier mobil im Freigelände und an der Pflanzenausgabe. Die folgenden Sätze sind die Annahmen dieser Rechnung, sie stehen für ein Konditionsniveau, das in dieser Größenklasse regelmäßig vorkommt, und nicht für einen veröffentlichten Tarif.

  • Acquirer, Visa und Mastercard: 32 % von 2,7 Mio. € sind 864.000 € Umsatz. Bei 0,95 % kostet dieser Block 8.208 € im Jahr.
  • Netzbetreiber, girocard-Händlerentgelt: 68 % von 2,7 Mio. € sind 1.836.000 € Umsatz. Bei 0,30 % sind das 5.508 € im Jahr.
  • Netzbetreiber, Transaktionsentgelt: 2,5 Cent auf alle 90.000 Zahlungen ergeben 2.250 € im Jahr.
  • Terminals: 24,90 € Miete je Gerät und Monat sind bei sieben Geräten 2.091,60 € im Jahr, dazu 6,90 € Wartung und SIM je Gerät und Monat, also weitere 579,60 €. Zusammen 2.671,20 €.

In der Summe zahlt der Betrieb 18.637 € im Jahr für Kartenzahlungen, das sind 0,69 % effektiv auf den Kartenumsatz. Entscheidend ist die Aufteilung: 8.208 € stehen auf der Abrechnung des Acquirers, 10.429 € auf der des Netzbetreibers. Der Posten, über den in Verhandlungen üblicherweise gesprochen wird, macht damit weniger als die Hälfte der Kartenkosten aus. Wie Sie beide Abrechnungen Zeile für Zeile lesen, zeigt unser Beitrag zur Kartenabrechnung.

Der Hebel liegt auf beiden Seiten. Auf der Acquirer-Seite ist bei diesem Volumen ein Satz von 0,80 % erreichbar, das senkt den Block auf 6.912 € und spart 1.296 €. Auf der Netzbetreiber-Seite bringt ein girocard-Entgelt von 0,22 % statt 0,30 % eine Entlastung von 1.469 € und ein Transaktionsentgelt von 1,5 statt 2,5 Cent weitere 900 €, zusammen 2.369 €. Das Gesamtpotenzial liegt bei 3.665 € im Jahr, die Kartenkosten sinken auf 14.972 € und der effektive Satz auf 0,55 %. Knapp zwei Drittel dieser Ersparnis entstehen auf der Rechnung, die nicht vom Acquirer kommt.

Zwei Verträge, zwei Kündigungsfristen

Die Trennung der Rollen hat Folgen, die über den Preis hinausgehen. Beide Verträge haben eine eigene Laufzeit und Kündigungsfrist, und sie laufen selten synchron. Wer den Acquirer kündigt, weil ein günstigeres Angebot vorliegt, hat damit den Netzbetreibervertrag nicht beendet: Terminalmiete, Wartung und Transaktionsentgelt laufen weiter, teils über Monate, teils bis zum Ende einer eigenen Mindestlaufzeit. Die folgende Gegenüberstellung nutzt die Zahlen aus dem Rechenbeispiel.

Acquiring-Vertrag und Netzbetreibervertrag im Gartencenter-Beispiel
Acquiring-VertragNetzbetreiber- und Terminalvertrag
VertragspartnerZahlungsinstitut oder Bank mit Netzwerklizenztechnischer Dienstleister am Terminal
Was abgerechnet wirdVisa- und Mastercard-Umsatzgirocard-Entgelt, Transaktionsentgelt, Geräte
PreisformProzentsatz vom UmsatzProzentsatz, Centbetrag je Zahlung und Monatspauschale je Gerät
Kosten im Beispiel8.208 € pro Jahr10.429 € pro Jahr
ZulassungLizenz der KartennetzwerkeZulassung im girocard-System durch die Deutsche Kreditwirtschaft
Laufzeiteigene Frist, oft mit automatischer Verlängerungeigene Frist, häufig an die Gerätemiete gekoppelt
Wechselohne Gerätetausch möglich, wenn der Netzbetreiber den neuen Acquirer anbindeterfordert meist neue Konfiguration oder neue Geräte

Aus der Tabelle folgt die Reihenfolge für die Praxis. Prüfen Sie zuerst, wer Ihnen welche Rechnung stellt, und holen Sie sich für jeden der beiden Verträge Laufzeitende und Kündigungsfrist schriftlich. Erst dann lohnt das Gespräch über Sätze, denn ein günstiges Angebot für die Acquiring-Seite verliert seinen Wert, solange auf der technischen Seite eine eigene Mindestlaufzeit weiterläuft. Welche Fristen in diesen Verträgen üblich sind und wie die automatische Verlängerung funktioniert, behandelt unser Beitrag zur Kündigungsfrist beim Kartenterminal-Vertrag.

So stellen Sie fest, wer Ihnen was berechnet

Für die Zuordnung brauchen Sie keine Spezialkenntnisse, sondern die Unterlagen eines vollständigen Monats. Legen Sie sich die letzten drei Monatsabrechnungen, alle Kontoauszüge mit Belastungen aus dem Zahlungsverkehr und die Vertragsunterlagen einschließlich Preisblatt und Anlagen zurecht. Dann gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.

  1. Zählen Sie die Belastungen. Kommt eine Rechnung, kommen zwei oder werden Beträge direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen? Jede eigenständige Belastung steht für einen eigenen Vertrag.
  2. Ordnen Sie den girocard-Umsatz zu. Suchen Sie die Zeile, in der girocard, EC oder electronic cash auftaucht, und prüfen Sie, welcher Absender sie berechnet. In den meisten Fällen ist das der Netzbetreiber.
  3. Trennen Sie prozentuale und feste Posten. Prozentsätze gehören zum Umsatz, Centbeträge zur Zahl der Zahlungen, Monatspauschalen zur Zahl der Geräte. Diese drei Größen brauchen Sie später für jede Verhandlung.
  4. Prüfen Sie die Terminal-IDs. Jedes Gerät hat eine eigene Kennung, und Fixkosten fallen je Kennung an. Terminals, die abgemeldet sein sollten, tauchen hier auf.
  5. Fordern Sie für jeden Vertrag Laufzeitende und Kündigungsfrist schriftlich an. Ein Anruf genügt nicht, weil die Frist im Streitfall belegt werden muss.

Nach diesem Durchgang haben Sie drei Zahlen: Ihren effektiven Satz, die Aufteilung dieses Satzes auf Ihre Vertragspartner und die Termine, zu denen Sie handlungsfähig sind. Damit ändert sich die Grundlage der Verhandlung. Zu jedem Kostenblock liegt der Betrag auf dem Tisch, den er im vergangenen Jahr gekostet hat, und über diesen Betrag lässt sich sprechen. Im Gartencenter-Beispiel trägt allein die Zeile für das girocard-Entgelt 5.508 € im Jahr. Sie war nie Thema, weil sie auf einer anderen Rechnung stand als der Satz, über den verhandelt wurde.

Häufige Fragen zu Netzbetreiber und Acquirer

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Acquirer?
Der Acquirer ist ein Zahlungsinstitut oder eine Bank mit Lizenz der Kartennetzwerke und rechnet Ihre Visa- und Mastercard-Umsätze ab. Der Netzbetreiber ist der technische Dienstleister am Terminal: Er leitet die Zahlung weiter, betreut die Geräte und rechnet im girocard-System das Händlerentgelt ab. Viele Anbieter übernehmen beide Rollen, rechnen sie aber getrennt ab.
Brauche ich für ein Kartenterminal zwei Verträge?
In der Regel ja. Für Visa und Mastercard brauchen Sie einen Akzeptanzvertrag mit einem Acquirer, für den technischen Betrieb des Terminals und die girocard-Abrechnung einen Vertrag mit einem Netzbetreiber. Beide können bei derselben Firma liegen, bleiben aber rechtlich eigenständig, mit eigenen Preisen und eigenen Fristen.
Mit wem verhandle ich das girocard-Entgelt?
Seit die Kreditwirtschaft das einheitliche Händlerentgelt von 0,3 Prozent (mindestens 0,08 Euro) im April 2014 nach einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bundeskartellamt aufgegeben hat, wird das Entgelt zwischen den kartenausgebenden Banken und den Händlern vereinbart. Kleinere und mittlere Betriebe führen diese Verhandlung praktisch über ihren Netzbetreiber, weil dieser den Posten abrechnet.
Kann ich den Acquirer wechseln und den Netzbetreiber behalten?
Das ist der Normalfall und meist ohne Gerätetausch möglich, sofern Ihr Netzbetreiber den neuen Acquirer anbindet. Lassen Sie sich das vor der Kündigung schriftlich bestätigen und klären Sie, ob für die Umstellung ein Einrichtungsentgelt je Terminal anfällt.
Woran erkenne ich auf der Rechnung, wer was berechnet?
Sortieren Sie die Posten nach ihrer Bezugsgröße: Prozentsätze vom Umsatz gehören meist zum Acquiring, Centbeträge je Zahlung zum Netzbetrieb, Monatspauschalen je Terminal-ID zu den Geräten. Prüfen Sie dann, welcher Absender jede Position stellt, und ob girocard-Umsatz und Kreditkartenumsatz auf derselben Rechnung stehen.

Verwandte Begriffe

Porträtfoto von Robert Hoffmann, Gründer von KartenKosten.de

Robert Hoffmann

Geschäftsführung · Acquirer-Hintergrund

CEO bei Concardis, Nets und 1&1. Bringt diese Anbieter-Perspektive heute in die Mandate ein.

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