Grundlagen & Vertrag
Umsatzvorschuss auf Kartenumsätze: was die schnelle Finanzierung kostet
50.000 € Vorschuss, 9 % Festgebühr, getilgt in gut drei Monaten: was die schnelle Finanzierung über den Acquirer kostet und warum sie Ihre Verhandlungsposition bindet.
Ein Umsatzvorschuss auf Ihre Kartenumsätze kostet eine einmalige Festgebühr statt Zinsen. Bei 50.000 € Vorschuss und 9 % Festgebühr sind das 4.500 €, getilgt über einen festen Anteil jeder Kartenzahlung. Weil die Summe in rund drei Monaten zurückfließt, entspricht das aufs Jahr gerechnet etwa 65 %.
Der zweite Preis steht in keinem Kreditvertrag: Solange der Vorschuss läuft, bleibt Ihr Kartenumsatz beim selben Anbieter, denn genau darüber wird getilgt. Wer in dieser Zeit ein besseres Angebot bekommt, kann es nicht annehmen. Bei 1,8 Mio. € Kartenumsatz und 0,27 Prozentpunkten Abstand zum marktfähigen Satz sind das 405 € je Monat Bindung.
Das Angebot kommt meist aus dem Portal, in dem Sie ohnehin täglich Ihre Umsätze prüfen. Der Anbieter kennt Ihre Zahlen, eine Bonitätsprüfung im klassischen Sinn entfällt, und das Geld ist in wenigen Tagen auf dem Konto. Genau diese Bequemlichkeit macht die Preisfrage unübersichtlich, weil der Preis nirgends als Zinssatz auftaucht.
Wie ein Umsatzvorschuss gerechnet wird
Der Anbieter zahlt Ihnen einen Betrag aus und behält dafür einen festen Anteil jeder künftigen Kartenzahlung ein, bis der Vorschuss plus Festgebühr getilgt ist. Angeboten wird das Produkt in der Regel als Vorschuss auf künftige Kartenumsätze, nicht als Darlehen. Für Ihre Kalkulation ist der Unterschied zweitrangig: Sie zahlen mehr zurück, als Sie erhalten, und der Aufschlag ist der Preis des Kapitals. Anbieten kann das Produkt jeder, der Ihre Umsätze abwickelt, also Ihr Acquiring-Partner oder ein mit ihm verbundener Finanzierer.
Drei Größen bestimmen die Rechnung. Erstens der Auszahlungsbetrag. Zweitens die Festgebühr, die als Prozentsatz auf diesen Betrag aufgeschlagen wird und sofort feststeht. Drittens die Tilgungsquote, also der Anteil jeder Kartenzahlung, der einbehalten wird. Die Quote bestimmt die Laufzeit und damit, wie teuer das Kapital gemessen an der Zeit ist.
Nehmen wir einen Fachhändler mit zwei Filialen und 1,8 Mio. € Kartenumsatz im Jahr, also 150.000 € im Monat. Er nimmt im Oktober 50.000 € auf, um die Ware für das Weihnachtsgeschäft vorzufinanzieren. Die Festgebühr beträgt 9 %, die Tilgungsquote 12 %. Beide Werte sind Annahmen für diese Rechnung, denn sie hängen vom Anbieter, von Ihrer Umsatzhistorie und von der Höhe des Vorschusses ab. Zurückzuzahlen sind damit 54.500 €, einbehalten werden 18.000 € im Monat. Nach gut drei Monaten ist die Sache erledigt.
Was die Festgebühr aufs Jahr gerechnet kostet
9 % klingen nach einem überschaubaren Aufschlag. Der Vergleich hinkt aber, solange Sie ihn gegen einen Jahreszins stellen, denn bezahlt wird gut ein Quartal Kapitalnutzung, kein Jahr. Und das Kapital steht Ihnen nicht durchgehend zur Verfügung: Vom ersten Umsatz an fließt es zurück.
Rechnen Sie deshalb mit dem durchschnittlich offenen Betrag. Die Rückzahlungssumme sinkt linear von 54.500 € auf null, im Mittel sind also rund 27.250 € offen. Die 4.500 € Gebühr entsprechen 16,5 % dieses Mittelwerts, angefallen in 3,0 Monaten. Hochgerechnet auf zwölf Monate sind das rund 65 %.
Zum Vergleich: Dieselben 50.000 € über eine Kontokorrentlinie der Hausbank, angenommen zu 11 % pro Jahr, kosten für drei Monate rund 1.375 €. Die Differenz von etwa 3.125 € ist der Preis dafür, dass niemand Unterlagen sehen will und das Geld in wenigen Tagen da ist.
Der Aufschlag ist damit nicht automatisch zu teuer. Er ist teuer gemessen an Bankkonditionen und angemessen gemessen an einer Ware, die Sie ohne das Kapital nicht einkaufen könnten. Die Frage ist nur, ob die Zusatzmarge aus dem vorfinanzierten Einkauf die 4.500 € deutlich übersteigt. Liegt sie in derselben Größenordnung, finanzieren Sie Ihr Weihnachtsgeschäft für den Anbieter.
| Umsatzvorschuss über den Acquirer | Kontokorrentlinie der Hausbank | |
|---|---|---|
| Kosten für drei Monate | 4.500 € Festgebühr | rund 1.375 € Zinsen (11 % p. a.) |
| Preisangabe im Vertrag | Prozentsatz auf den Auszahlungsbetrag | Zinssatz pro Jahr |
| Rückzahlung | 12 % jeder Kartenzahlung, bis getilgt | frei, Rückführung nach Liquiditätslage |
| Prüfung vor der Auszahlung | Umsatzhistorie beim Anbieter | Bonitätsunterlagen, oft Sicherheiten |
| Zeit bis zur Auszahlung | wenige Tage | Wochen |
| Wirkung auf den Acquiring-Vertrag | bindet bis zur vollständigen Tilgung | keine |
Die Tabelle zeigt zwei Produkte, die dasselbe leisten und unterschiedlich abgerechnet werden. Der Preisunterschied ist erheblich, aber er ist berechenbar und er ist einmalig. Die letzte Zeile ist die teuerste, weil ihre Wirkung erst nach der Auszahlung einsetzt und in keiner Gebührenübersicht auftaucht.
Die Bindung an den Anbieter ist der zweite Preis
Getilgt wird über Ihre Kartenumsätze. Das setzt voraus, dass diese Umsätze weiter über denselben Anbieter laufen. Ein Wechsel während der Tilgung ist damit praktisch ausgeschlossen, und eine Neuverhandlung verliert ihr stärkstes Argument: Wer nicht glaubhaft gehen kann, bittet um einen Nachlass, statt über den Preis zu verhandeln. Wie viel dieses Argument wert ist, zeigt der Vergleich zwischen Wechsel und Nachverhandlung.
Was die Bindung kostet, lässt sich beziffern. Der Fachhändler zahlt 1,05 % im Blended-Modell, also 18.900 € im Jahr. Eine Prüfung seiner Konditionen ergibt einen marktfähigen Satz von 0,78 %, was 14.040 € entspricht. Der Abstand von 0,27 Prozentpunkten sind 4.860 € im Jahr oder 405 € im Monat.
Wer wegen des laufenden Vorschusses drei Monate wartet, bis er das Thema angeht, zahlt in dieser Zeit 1.215 € zu viel. Zusammen mit der Festgebühr kostet die Runde damit 5.715 € statt der ausgewiesenen 4.500 €. Und die Rechnung gilt nur, wenn danach tatsächlich verhandelt wird. Wird nachfinanziert, beginnt die Frist von vorn.
Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift, ob der Vorschuss an eine Mindestlaufzeit im Acquiring-Vertrag gekoppelt ist oder eine bestehende Laufzeit verlängert. Diese Kopplung steht selten im Finanzierungsangebot, häufig aber in den Bedingungen, auf die es verweist.
Die Reihenfolge ist entscheidend. Wer erst den Vorschuss nimmt und dann die Konditionen prüft, hat das Ergebnis der Prüfung für die Dauer der Tilgung nicht zur Verfügung.
Wie die Tilgungsquote schwache Monate trifft
Die Quote wird als Vorteil beworben: Läuft das Geschäft schlechter, tilgen Sie langsamer. Das stimmt, verschiebt das Problem aber nur. In einem Monat mit 90.000 € statt 150.000 € Kartenumsatz gehen 10.800 € an die Tilgung statt 18.000 €. Der Betrieb behält 79.200 €, wo er sonst 132.000 € hätte.
Entscheidend ist deshalb, was nach der Tilgung übrig bleibt. Rechnen Sie die Quote gegen Ihren schwächsten Monat der letzten zwei Jahre, nicht gegen den Durchschnitt. Kommen Terminalmieten, Personal und Wareneinkauf in derselben Woche, entscheidet der Puffer, nicht der Jahresmittelwert.
Hinzu kommt der Zeitversatz aus der Auszahlung selbst. Der Kartenumsatz von heute steht je nach Vertrag erst in ein bis drei Bankarbeitstagen auf dem Konto, und ein Sicherheitseinbehalt verlängert diese Strecke zusätzlich. Die Tilgung greift jedoch auf den Bruttoumsatz zu.
Was vor der Unterschrift zu klären ist
Fünf Punkte entscheiden, ob das Angebot in Ihre Lage passt. Sie stehen nicht alle im Angebot selbst, lassen sich aber schriftlich erfragen.
- Der Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen, ausgewiesen in Euro und nicht allein als Prozentsatz.
- Die Tilgungsquote und das, was bei Ihrem schwächsten Monatsumsatz davon übrig bleibt.
- Ob eine vorzeitige Rückzahlung die Festgebühr senkt. In der Regel nicht, was den effektiven Preis bei schnellem Geschäft weiter erhöht.
- Ob die Finanzierung die Laufzeit Ihres Acquiring-Vertrags verlängert oder an eine Mindestlaufzeit koppelt.
- Wie der Vorschuss behandelt wird, wenn Sie kündigen, den Betrieb übergeben oder einen Standort schließen.
Fragen Sie außerdem nach dem Zahlenwerk, auf dem das Angebot beruht. Der Anbieter hat Ihre Umsätze über Monate ausgewertet, bevor er Ihnen den Vorschuss angeboten hat. Diese Auswertung ist für Ihre eigene Verhandlung ebenso nützlich, denn sie zeigt Volumen, Kartenmix und Saisonverlauf in derselben Form, die auch für eine Konditionsprüfung gebraucht wird.
Die Reihenfolge, die Geld spart
Ein Umsatzvorschuss ist ein teures, aber schnelles Instrument. Er passt, wenn eine konkrete Ware eine Marge erzeugt, die deutlich über der Festgebühr liegt, und wenn keine Linie bei der Hausbank verfügbar ist. Er passt nicht, um eine strukturelle Lücke zu schließen, denn dann wiederholt sich die Aufnahme und die Bindung wird dauerhaft.
In jedem Fall gehört die Prüfung der eigenen Konditionen an den Anfang. Ein Betrieb, der 4.860 € im Jahr zu viel an Kartengebühren zahlt, hat nach drei Jahren mehr verloren, als der Vorschuss je gekostet hat. Ein Wechsel auf ein durchgereichtes Preismodell senkt diesen Posten dauerhaft, während der Vorschuss ein einmaliges Loch stopft.
Wenn beides ansteht, gilt eine einfache Reihenfolge: erst verhandeln, dann finanzieren. Das Disagio, das Sie heute vereinbaren, gilt für jeden Umsatz der nächsten Jahre. Die Festgebühr zahlen Sie einmal.
Häufige Fragen zum Umsatzvorschuss
Was kostet ein Umsatzvorschuss auf Kartenumsätze?
Kann ich den Acquirer wechseln, während ein Vorschuss läuft?
Lohnt sich eine vorzeitige Rückzahlung?
Wann ist ein Umsatzvorschuss trotzdem die richtige Wahl?
Verwandte Begriffe
- AcquiringAcquiring ist die Abwicklung von Kartenzahlungen auf Händlerseite: Der Acquirer reicht Transaktionen bei den Kartennetzwerken ein und schreibt dem Händler den Umsatz gut.
- DisagioDas Disagio ist das prozentuale Entgelt, das ein Händler pro Kartenzahlung an seinen Acquirer abführt, typischerweise zwischen 0,3 % und über 2 % je nach Kartenmix und Modell.
- Vertragslaufzeit / KündigungsfristLaufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung entscheiden, ab wann bessere Konditionen überhaupt greifen können: oft der unterschätzteste Posten im Acquiring-Vertrag.
- Pass-Through-PricingPass-Through-Pricing reicht Interchange und Scheme-Fees in tatsächlicher Höhe an den Händler durch; verhandelt wird nur die separat ausgewiesene Acquirer-Marge.