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Concardis ist jetzt Nexi: Login, Händlerportal und Ihr Bestandsvertrag
Concardis-Bestandskunden melden sich heute unter login.nexi.de an. Was sich am Vertrag geändert hat, welche Fristen gelten und welche Posten neben dem Disagio zählen.
Bestandskunden von Concardis melden sich heute unter login.nexi.de an. Die alte Portaladresse my.concardis leitet automatisch dorthin weiter, und die bisherigen Zugangsdaten bleiben gültig. Am Vertrag selbst hat der Namenswechsel nichts geändert: Aus der Concardis GmbH wurde am 19. September 2023 die Nexi Germany GmbH, die juristische Person ist dieselbe geblieben.
Warum die Marke Concardis verschwunden ist
Die Concardis GmbH firmiert seit dem 19. September 2023 als Nexi Germany GmbH und gehört zur Nexi Group. Nexi beschreibt den Schritt in den eigenen FAQ als Rebranding, das nur den Firmennamen und die visuelle Identität betrifft. Seit diesem Datum werden Dokumente, Rechnungen, Statements und Abbuchungsbelege unter dem neuen Namen erstellt, und auch Gutschriften und Abbuchungen auf Ihrem Bankkonto laufen so. Unverändert blieben Umsatzsteuer-ID, Handelsregisternummer, Bankverbindung und das SEPA-Lastschriftmandat.
Für Sie als Betrieb heißt das: Der alte Name steht womöglich noch auf dem Türaufkleber und im Vertragsordner, aber im Zahlungsverkehr erscheint nur noch Nexi. Das sorgt regelmäßig für Rückfragen in der Buchhaltung, weil ein Lastschrifteinzug von einem Gläubiger kommt, den das Kontenblatt bisher nicht kannte. Der Zahlungsempfänger hat sich nicht geändert, nur sein Name.
Wie schnell eine Marke verschwindet, zeigt die Suchnachfrage. In unserem Keyword-Tracking fiel das Suchvolumen für den Begriff Concardis zwischen September 2025 und August 2026 von etwa 920 auf rund 100 Suchen pro Monat. Die Verträge laufen weiter, der Suchbegriff löst sich auf. Wer heute nach seinem Login sucht, landet deshalb zuerst auf Seiten, die den alten Namen gar nicht mehr führen.
Login: wo Sie heute in das Händlerportal kommen
Das frühere my.concardis-Portal heißt Nexi Merchant Portal und ist unter login.nexi.de erreichbar. Nexi leitet Aufrufe der alten Adresse automatisch weiter und empfiehlt, gespeicherte Lesezeichen einmal zu aktualisieren. Die Anmeldemaske fragt Benutzername oder E-Mail-Adresse und Passwort ab und bietet einen Link für ein vergessenes Passwort. Neue Zugangsdaten mussten Bestandskunden für den Wechsel nicht anfordern.
Ein Hinweis, der zu uns gehört: KartenKosten.de ist nicht Ihr Zahlungsdienstleister und betreibt kein Händlerportal. Wir analysieren und verhandeln Konditionen, wir verwalten keine Zugänge. Geben Sie Ihre Portal-Zugangsdaten ausschließlich auf der Nexi-Domain ein. Wenn die Anmeldung scheitert, hilft der Nexi-Kundenservice unter +49 69 7922 4060 oder per E-Mail an serviceDE@nexigroup.com weiter.
Wenn Sie noch keinen Portal-Zugang haben
Nicht jeder Vertrag aus der Concardis-Zeit hat einen aktiven Portal-Zugang. Die Registrierung läuft über das Formular unter lp.nexi.de/portal-registrieren. Nexi deaktiviert das alte ESP-Portal und bezeichnet die Umstellung auf das Nexi Merchant Portal deshalb als zwingend notwendig. Wer mehrere Standorte oder Franchise-Einheiten betreibt, findet im Formular eine eigene Option, um alle Betriebsstätten unter einem Zugang zu sehen. Für einen Betrieb mit zwei oder drei Filialen lohnt sich diese Option sofort, weil Sie sonst je Vertragspartnernummer getrennt suchen.
Nach der Registrierung liegen sowohl die Kartenakzeptanzabrechnung als auch die Terminalabrechnung digital im Portal. Das Preis- und Leistungsverzeichnis von Nexi führt den Portalzugang für bis zu fünf Nutzer als gebührenfrei auf. Die Registrierung meldet Sie zugleich vom postalischen Versand der Abrechnungen ab.
Was im Portal steht und wann die Zahlen dort ankommen
Im Nexi Merchant Portal finden Sie Transaktionen, Umsätze, Rechnungen und Abrechnungen. Echtzeitdaten gibt es nicht. Nexi nennt in den FAQ eine Verzögerung von 24 Stunden an Werktagen, bei einem dazwischenliegenden Wochenende oder Feiertag ein bis zwei Werktage mehr. Wer den Portalstand gegen die Kasse abgleicht, vergleicht also immer gegen den Vortag.
Eine zweite Eigenheit betrifft girocard und ELV. Diese Zahlungen können offline erfolgen und werden erst mit dem Kassenschnitt an das Rechenzentrum übermittelt. Fehlt eine Transaktion im Portal, ist der Kassenschnitt der erste Punkt, an dem Sie nachsehen. Fehlende Offline-Belege reichen Sie per E-Mail nach; Nexi bittet darum, Terminal-ID und Grund in den Betreff zu schreiben.
Die Abrechnungen stellt Nexi laut den eigenen Bedingungen jeweils einen Tag nach dem Abrechnungsstichtag im Portal zum Abruf bereit. Sie gelten als zugegangen, sobald sie dort liegen, unabhängig davon, ob Sie sie öffnen. Bereitgehalten werden sie befristet für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Kartenabrechnungen sind Buchungsbelege und müssen deutlich länger als zwölf Monate greifbar bleiben. Laden Sie die PDF-Dateien deshalb monatlich in die eigene Ablage.
Alles, was danach noch auf Papier laufen soll, kostet extra. Das Preis- und Leistungsverzeichnis mit Stand 1. Mai 2026 nennt für den postalischen Rechnungsversand 4,95 € pro Dokument, für ein Duplikat von Vertrag, Abrechnung oder Einzeltransaktionsaufstellung 14,99 € pro Dokument und für einen Report per Postversand oder als PDF 1,99 € pro Dokument bis maximal zehn Seiten. Die Einzeltransaktionsliste ETRAX als CSV-Datei steht mit 1,49 € pro Datei darin. Alle Entgelte gelten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Was das Rebranding an Ihrem Vertrag geändert hat
Nach einem Firmennamenwechsel erwarten viele Geschäftsführer ein Sonderkündigungsrecht. Das gab es hier nicht. Nexi stellt in den FAQ ausdrücklich klar, dass Vertragsverhältnis, Vertragsbedingungen und Vertragsunterlagen gültig bleiben und kein Sonderkündigungsrecht besteht. Auch am Kartenlesegerät waren keine Änderungen nötig. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, welche Punkte der Wechsel berührt hat und welche nicht.
| Vor dem 19. September 2023 | Seit dem Rebranding | |
|---|---|---|
| Vertragspartner | Concardis GmbH | Nexi Germany GmbH |
| Vertragsbedingungen | gültig | unverändert gültig, kein Sonderkündigungsrecht |
| Händlerportal | my.concardis | login.nexi.de, bisherige Zugangsdaten |
| Bankverbindung und SEPA-Mandat | erteilt | unverändert |
| Kartenterminal | keine Umstellung | keine Umstellung |
| Rechnungssteller auf dem Kontoauszug | Concardis | Nexi |
| Preis- und Leistungsverzeichnis | Fassung bei Vertragsabschluss | Fassung mit Stand 1. Mai 2026 |
Die letzte Zeile ist die einzige, die Geld kostet. Nexi veröffentlicht das Preis- und Leistungsverzeichnis in jeweils neuen Fassungen, und die auf nexi.de hinterlegte trägt den Stand 1. Mai 2026. Fünf Positionen darin sind mit einem Sternchen und dem Hinweis gekennzeichnet, dass der neue Preis ab dem 1. Mai 2026 greift: die Gebühr für die Abwicklung von Autorisierungen, das Serviceentgelt für Business-to-Business-Transaktionen, der Mastercard Germany Innovation Fund & Purchase Volume Fee, die Gebühr für den Digital Enablement Service und der postalische Rechnungsversand. Ob und ab wann eine solche Änderung für Ihren Vertrag greift, regelt Ihre Konditionsvereinbarung. Der Abgleich zwischen dem, was dort steht, und dem, was tatsächlich abgerechnet wird, ist der eigentliche Prüfschritt.
Die Fristen, die im laufenden Vertrag zählen
Die Bedingungen der Nexi Germany GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten, Stand 07/2023, regeln die Laufzeit in Ziffer 11.2. Die Vereinbarung im Präsenzgeschäft hat eine Laufzeit von 60 Monaten, die Vereinbarung im Fernabsatzgeschäft eine Laufzeit von zwölf Monaten. Gekündigt werden kann erstmalig unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende. Sonst verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit und lässt sich dann mit sechs Monaten Frist zum Ende eines Kalenderjahres beenden.
Ein Beispiel macht die Rechnung greifbar. Ein Vertrag vom 1. Juni 2023 läuft 60 Monate und endet damit am 31. Mai 2028. Die Kündigung muss sechs Monate vorher vorliegen, also bis zum 30. November 2027. Ein Tag später beginnt die Verlängerung auf unbestimmte Zeit, und der nächste mögliche Ausstieg ist das Ende des Kalenderjahres mit sechs Monaten Vorlauf. Die Terminalvereinbarung ist getrennt geregelt und läuft anders: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 30 Tagen genügen zwei Wochen Frist zum Ablauf, bei einer längeren Mindestlaufzeit sind es drei Monate, und beim gekauften Terminal läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit drei Monaten Frist.
Die zweite Frist ist die kürzere und die wichtigere. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Umsatzausweise oder Abrechnungen muss der Vertragspartner laut den Bedingungen innerhalb von vier Wochen nach deren Zugang über das Nexi Portal erheben. Versäumt er das, gilt die Abrechnung als genehmigt. Vier Wochen sind knapp, wenn die Abrechnung erst in der Ablage landet und im Quartalsgespräch mit dem Steuerberater auffällt. Wie Sie eine falsch abgerechnete Position auch später noch angehen, haben wir an einem eigenen Fall durchgerechnet.
Der Posten, den das Portal nicht zeigt
Das Portal beantwortet die Frage, was abgerechnet wurde. Es beantwortet nicht die Frage, ob der abgerechnete Satz marktgerecht ist. Dafür brauchen Sie den Vertrag, die Konditionsvereinbarung und das Preis- und Leistungsverzeichnis daneben. Dieses Verzeichnis führt mehr als vierzig einzelne Entgeltpositionen, aufgeteilt in aufwandsbezogene Leistungen und Komfortleistungen. Das Disagio ist genau eine davon. Verhandelbar sind der Satz selbst und die kartenartabhängigen Serviceentgelte; abstellbar sind mehrere der Komfortleistungen. Beides zusammen entscheidet, was Ihr Acquiring am Ende kostet.
Rechnen wir das an einem Betrieb durch, der unserer Zielgruppe entspricht: ein Hotel mit zwei Standorten, 1,2 Mio € Kartenumsatz im Jahr, durchschnittlicher Bon 48 €, also rund 25.000 Transaktionen. Der Kartenmix liegt bei 60 % girocard, 20 % Debitkarten aus dem EWR, 12 % Kreditkarten aus dem EWR, 5 % Firmenkarten und 3 % Nicht-EWR-Karten. Sechs Terminals sind im Einsatz, drei je Haus, und beide Standorte laufen über eigene Vertragspartnernummern.
Mit den Sätzen aus dem Verzeichnis ergibt das neben dem eigentlichen Disagio-Satz folgende Posten pro Jahr:
- Serviceentgelt für Firmenkartenumsätze, 1,59 % auf 60.000 €: 954 €
- Serviceentgelt für Nicht-EWR-Karten, 1,49 % auf 36.000 €: 536 €
- Monatspauschale 2,99 € für zwei Vertragspartnernummern über zwölf Monate, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht: 72 €
- Key-Management 2,00 € jährlich für sechs Terminals: 12 €
- Dynamic Currency Conversion, 3,95 € monatlich für sechs Terminals: 284 €
- Postalischer Rechnungsversand 4,95 € für 24 Dokumente: 119 €
Das summiert sich auf 1.977 € pro Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer, bevor über den Prozentsatz überhaupt gesprochen wurde. 119 € davon verschwinden allein durch die Portal-Registrierung. Die 284 € für die Währungsumrechnung am Terminal sind eine Entscheidung und keine Pflicht, denn die Funktion lässt sich je Terminal abbestellen. Die beiden großen Posten dagegen hängen am Kartenmix, und der Kartenmix ist nicht verhandelbar. Verhandelbar ist, welcher Aufschlag darauf liegt.
Beim Satz selbst entscheidet jeder Basispunkt. Zehn Basispunkte weniger, also 0,10 Prozentpunkte, bedeuten bei 1,2 Mio € Kartenumsatz 1.200 € weniger im Jahr. Zusammen mit den abstellbaren Nebenposten liegt in diesem Beispiel also eine vierstellige Summe auf dem Tisch, und zwar ohne Anbieterwechsel und ohne neues Terminal. Welche Posten auf Ihrer Abrechnung stehen und wie Sie sie zuordnen, erklären wir in unserem Leitfaden zur Kartenabrechnung. Die Tarifstruktur von Nexi für Neuverträge haben wir in der Konditionsübersicht aufgeschlüsselt.
Häufige Fragen von Concardis-Bestandskunden
Wo loggen sich Concardis-Bestandskunden heute ein?
Was kostet die Abrechnung auf Papier?
Wie lange liegen die Abrechnungen im Portal?
Wie lange läuft ein Nexi-Akzeptanzvertrag im Präsenzgeschäft?
Hat sich durch das Rebranding mein Preis geändert?
Wer seinen Login wiedergefunden hat, hat damit erst den Zugang zu den Zahlen. Der nächste Schritt ist die Frage, ob die Zahlen in Ordnung sind. Dafür brauchen Sie drei Monatsabrechnungen, den Vertrag und einen Blick von außen auf die Sätze.
Verwandte Begriffe
- DisagioDas Disagio ist das prozentuale Entgelt, das ein Händler pro Kartenzahlung an seinen Acquirer abführt, typischerweise zwischen 0,3 % und über 2 % je nach Kartenmix und Modell.
- AcquiringAcquiring ist die Abwicklung von Kartenzahlungen auf Händlerseite: Der Acquirer reicht Transaktionen bei den Kartennetzwerken ein und schreibt dem Händler den Umsatz gut.
- Vertragslaufzeit / KündigungsfristLaufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung entscheiden, ab wann bessere Konditionen überhaupt greifen können: oft der unterschätzteste Posten im Acquiring-Vertrag.
- Firmenkarte (Commercial Card)Eine Firmenkarte ist eine auf ein Unternehmen ausgestellte Karte für Geschäftsausgaben. Sie fällt nicht unter die EU-Deckelung des Interbankenentgelts und kostet Händler deutlich mehr.
- Nicht-EWR-Karte (Auslandskarte)Eine Nicht-EWR-Karte stammt von einer Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, etwa aus den USA oder der Schweiz. Händler zahlen dafür eine Cross-Border-Gebühr der Kartennetzwerke.