Preismodelle
Kartengebühren in der Arztpraxis: Selbstzahler, große Bons, Kreditkarte
Praxen mit vielen Selbstzahlern zahlen auf Blended-Tarifen zu viel, weil große Kreditkartenbons und kleine girocard-Zuzahlungen denselben Satz tragen. Ein Pass-Through-Tarif senkt die Kartengebühren.
Arztpraxen mit vielen Selbstzahlern zahlen auf einem Blended-Tarif regelmäßig mehr, als ihr Kartenumsatz hergibt. Der pauschale Prozentsatz verrechnet einen 4.000-Euro-Implantatbon auf Kreditkarte mit demselben Satz wie eine 90-Euro-Zuzahlung per girocard, obwohl die regulierte Interchange bei Verbraucherkarten längst gedeckelt ist. Für ein zahnärztliches MVZ mit 1,2 Mio. Euro Kartenumsatz sind das grob 7.000 bis 9.000 Euro im Jahr, die ein durchgerechneter Pass-Through-Tarif einspart. Den größten Unterschied macht das Preismodell selbst, lange bevor über den einzelnen Prozentsatz gesprochen wird.
Warum der Kartenmix einer Praxis gespalten ist
Kaum ein Betrieb hat einen so zweigeteilten Kartenmix wie eine Praxis. Auf der einen Seite steht die Masse der kleinen Beträge: gesetzlich Versicherte zahlen Eigenanteile, Prophylaxe, Rezeptzuzahlungen oder kleine Privatrechnungen, fast immer mit der girocard und oft kontaktlos. Diese Zahlungen liegen im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich und sind für den Betrieb günstig, weil die girocard die mit Abstand niedrigsten Netzkosten hat.
Auf der anderen Seite stehen die wenigen, aber sehr großen Selbstzahler-Rechnungen: ein Implantat, eine kieferorthopädische Behandlung, eine ästhetische Leistung oder ein Zahnersatz jenseits der Regelversorgung. Diese Beträge reichen von rund 1.000 bis über 5.000 Euro und werden überproportional häufig mit der Kreditkarte, per Ratenzahlung oder über Apple Pay und Google Pay beglichen, weil Patienten die Summe strecken oder Bonuspunkte sammeln wollen. Genau dieser hohe Kreditkartenanteil bei hohen Bonwerten macht das Preismodell zur teuersten Stellschraube im ganzen Vertrag. Ein Handelsbetrieb mit gleichmäßigem Bonwert hat dieses Problem nicht; die Praxis trägt beide Extreme gleichzeitig und zahlt auf einem einzigen Mischsatz doppelt drauf.
Was der Blended-Tarif die Beispielpraxis kostet
Nehmen wir ein zahnärztliches MVZ mit zwei Standorten und 1,2 Mio. Euro Kartenumsatz im Jahr. Rund 60 Prozent davon (720.000 Euro) entfallen auf viele kleine girocard-Zuzahlungen mit einem Schnitt von etwa 90 Euro, die übrigen 40 Prozent (480.000 Euro) auf einige Hundert große Selbstzahler-Rechnungen mit einem Schnitt von rund 1.600 Euro, weit überwiegend per Kreditkarte.
Auf einem typischen Blended-Satz von 1,39 Prozent zahlt die Praxis auf den gesamten Umsatz denselben Preis: 1,39 Prozent von 1,2 Mio. Euro ergeben 16.680 Euro Disagio im Jahr. Der Satz klingt niedrig und wird im Verkaufsgespräch gern als fair verkauft. Das eigentliche Problem liegt darin, dass ein einziger Prozentsatz zwei völlig verschiedene Kostenwelten glattbügelt. Die girocard-Zahlungen sind in Wahrheit viel billiger, als 1,39 Prozent unterstellen, und die großen Kreditkartenbons tragen den Löwenanteil der überhöhten Rechnung.
Der teure Posten: große Bons auf Kreditkarte
Die EU-Regulierung deckelt die Interchange, den größten Kostenblock einer Kartenzahlung, bei Verbraucher-Debitkarten auf 0,2 Prozent und bei Verbraucher-Kreditkarten auf 0,3 Prozent des Umsatzes. Diese Deckel gelten pro Transaktion, unabhängig von der Höhe. Bei einer girocard-Zahlung liegen die echten Netzkosten sogar noch darunter. Ein Blended-Tarif ignoriert diese Deckel und rechnet stattdessen einen Pauschalsatz, der die reale Kostenbasis um ein Vielfaches übersteigt.
Das lässt sich an einem einzelnen Bon zeigen. Ein Implantat für 4.000 Euro, mit einer Visa-Verbraucher-Kreditkarte bezahlt, kostet bei 1,39 Prozent Blended 55,60 Euro. Ein Pass-Through-Tarif reicht dagegen die tatsächlichen Kosten durch: 0,3 Prozent gedeckelte Interchange (12 Euro), eine Scheme-Fee von grob 0,3 Prozent (rund 12 Euro) und eine ausgehandelte Acquirer-Marge von etwa 0,3 Prozent (12 Euro), zusammen also rund 36 Euro. Auf diesem einen Bon zahlt die Praxis mit Blended fast 20 Euro zu viel, und solche Bons summieren sich in einer Selbstzahler-starken Praxis über das Jahr.
| Blended-Tarif | Pass-Through (IC++) | |
|---|---|---|
| Effektiver Satz auf den Kartenumsatz | 1,39 % pauschal | grob 0,6 bis 0,8 % |
| Großer Selbstzahler-Bon (Kreditkarte) | voller Pauschalsatz | regulierte Interchange plus Marge, durchgereicht |
| Kleine girocard-Zuzahlung | voller Pauschalsatz | niedrige Debit-Interchange plus Marge |
| Abrechnung | ein Sammelsatz, Herkunft nicht sichtbar | Interchange, Scheme-Fee und Marge einzeln ausgewiesen |
| Nachteil für die Praxis | je höher der Kreditkartenbon, desto größer der Aufschlag | zahlt je Karte den tatsächlichen Satz |
Was ein Pass-Through-Tarif für die Praxis ändert
Beim Pass-Through-Modell, oft IC++ genannt, weist der Acquirer die drei Bausteine getrennt aus: die gesetzlich gedeckelte Interchange, die Scheme-Fee des Kartennetzwerks und seine eigene Marge. Der große Vorteil für eine Praxis liegt darin, dass die niedrigen girocard-Kosten und die gedeckelte Kreditkarten-Interchange voll durchschlagen, statt in einem Mischsatz zu verschwinden.
Für unser MVZ heißt das: Die günstigen girocard-Zahlungen kosten mit gedeckelter Interchange und fairer Marge grob 0,45 Prozent, die Kreditkartenbons etwa 0,9 Prozent. Über den Gesamtumsatz gewichtet ergibt das einen effektiven Satz von rund 0,6 bis 0,8 Prozent. Die Kartenrechnung sinkt damit von 16.680 Euro auf etwa 7.500 bis 9.600 Euro, also grob 7.000 bis 9.000 Euro pro Jahr weniger, ohne dass die Praxis auch nur eine Zahlung anders abwickelt. Konservativ gerechnet bleibt selbst am unteren Rand ein vierstelliger Betrag, der bislang jedes Jahr im Pauschalsatz versickert.
Woran Sie das teure Modell auf der Abrechnung erkennen
Ob eine Praxis auf Blended sitzt, verrät die monatliche Abrechnung auf den ersten Blick. Ein Blended-Vertrag weist genau eine Zeile aus: einen einzigen Prozentsatz auf den gesamten Kartenumsatz, ohne Aufschlüsselung nach Kartenart. Ein Pass-Through-Vertrag listet dagegen die Interchange, die Scheme-Fee des Kartennetzwerks und die Acquirer-Marge getrennt, häufig sogar je Kartenmarke. Steht auf Ihrer Abrechnung nur ein pauschales Disagio ohne jede Untergliederung, rechnen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einem Blended-Tarif ab.
Der schnelle Selbsttest braucht drei Monatsabrechnungen: den gesamten Kartenumsatz und die gesamten Gebühren aufsummieren und teilen, das ergibt den echten effektiven Satz. Liegt dieser Wert bei einem girocard-lastigen Mix spürbar über den gedeckelten 0,2 bis 0,3 Prozent der Interchange, ist der Pauschalsatz die Ursache, nicht die Kartennetze. Dieselbe Rechnung ist auch der Ausgangspunkt jeder Konditionsanalyse: Ohne den effektiven Ist-Satz lässt sich kein seriöses Sparpotenzial beziffern.
Dürfen Selbstzahler die Gebühr tragen?
Eine naheliegende Idee ist, die Kartengebühr bei teuren Selbstzahler-Rechnungen einfach an den Patienten weiterzugeben. Das ist in Deutschland aber weitgehend verboten: Seit 2018 untersagt § 270a BGB einen Aufschlag auf girocard sowie auf Verbraucher-Debit- und Verbraucher-Kreditkarten von Visa und Mastercard, also genau die Karten, die in der Praxis dominieren. Zulässig bleiben Aufschläge nur bei Firmenkarten und bei Drei-Parteien-Karten wie American Express. In der Praxis ist die Weitergabe damit kein Hebel, den ein Verrechnen der eigenen Konditionen ersetzen könnte. Wer die Details der erlaubten und verbotenen Aufschläge kennen will, findet sie in einem eigenen Beitrag.
Ab welcher Größe sich das Rechnen lohnt
Der Effekt skaliert mit dem Selbstzahler-Anteil und der Bonhöhe. Eine kleine Einzelpraxis mit überwiegend girocard-Zuzahlungen und wenig Privatliquidation spart im Zweifel nur einen niedrigen dreistelligen Betrag und fährt mit einem ehrlichen Blended-Satz gut. Sobald aber ein spürbarer Teil des Umsatzes aus großen Kreditkartenbons besteht, kippt die Rechnung, und ein MVZ oder ein Zahnarzt-Verbund mit zwei bis drei Standorten und hohem Implantat- oder Ästhetik-Anteil verliert auf Blended vierstellig pro Jahr.
Die Grenze verläuft weniger beim Umsatz als beim Mix. Ein grober Test: Machen große Kreditkartenbons mehr als ein Drittel des Kartenumsatzes aus und liegt der Blended-Satz über einem Prozent, lohnt sich der Vergleich von Blended gegen einen Pass-Through-Tarif fast immer. Wer bei hohen Bonwerten grundsätzlich wissen will, warum Blended dort teuer wird, findet die Mechanik ausführlich erklärt; die Einordnung in den Gesamtkontext der Kartengebühren nach Branche zeigt, wo die Praxis im Vergleich zu Handel und Gastronomie steht.
Häufige Fragen zu Kartengebühren in der Arztpraxis
Warum ist Blended für eine Praxis oft teuer?
Was ist der Unterschied zwischen girocard und Kreditkarte für die Praxis?
Darf die Praxis die Kartengebühr an Patienten weitergeben?
Ab wann lohnt sich ein Wechsel auf Pass-Through?
Muss die Praxis dafür ihre Abläufe ändern?
Die Kartengebühr einer Praxis hängt vor allem daran, ob das Preismodell zum gespaltenen Mix aus Kleinbeträgen und großen Selbstzahler-Bons passt. Wer den eigenen Mix kennt, kann beide Modelle sauber gegenrechnen.
Verwandte Begriffe
- Blended-PricingBeim Blended-Pricing zahlt der Händler für jede Karte denselben Mischsatz: einfach abzulesen, aber intransparent, weil Interchange, Scheme-Fee und Marge nicht getrennt ausgewiesen werden.
- Pass-Through-PricingPass-Through-Pricing reicht Interchange und Scheme-Fees in tatsächlicher Höhe an den Händler durch; verhandelt wird nur die separat ausgewiesene Acquirer-Marge.
- IC++ (Interchange++)IC++ ist ein transparentes Preismodell, das jede Transaktion in drei offen ausgewiesene Bausteine zerlegt: Interchange + Scheme-Fee + Acquirer-Marge.
- InterchangeDas Interchange-Entgelt fließt vom Acquirer an die kartenausgebende Bank des Kunden. In der EU ist es gesetzlich gedeckelt: 0,2 % bei Verbraucher-Debit-, 0,3 % bei Verbraucher-Kreditkarten.
- DisagioDas Disagio ist das prozentuale Entgelt, das ein Händler pro Kartenzahlung an seinen Acquirer abführt, typischerweise zwischen 0,3 % und über 2 % je nach Kartenmix und Modell.