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Payone kündigen: Fristen, Form und was nach dem Vertragsende kommt
Ziffer 19.1 der Payone-AGB entscheidet, welche Frist für Sie gilt. Dazu das Kündigungsformular, die Rückgabe gemieteter Terminals und die Pflichten, die nach dem Vertragsende weiterlaufen.
Ein Payone-Vertrag mit fester Laufzeit verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. So steht es in Ziffer 19.1 b) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Payone GmbH. Die Kündigung selbst nimmt Payone ausschließlich über das Kündigungsformular auf payone.com an, per E-Mail ist sie nach eigener Auskunft nicht möglich. Nach der Kündigungsbestätigung senden Sie gemietete Terminals auf eigene Kosten zurück; bleibt ein Gerät aus, sieht Ziffer 29.3 Schadensersatz von mindestens 250,00 Euro je Gerät vor.
Welche Frist in Ihrem Vertrag steht
Payone unterscheidet in Ziffer 19.1 der AGB zwei Vertragstypen, und von dieser Unterscheidung hängt alles Weitere ab. Ziffer 19.1 a) gilt für Verträge auf unbestimmte Zeit. Diese sind von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen ordentlich kündbar. Ziffer 19.1 b) gilt für Verträge mit einer im Vertrag bestimmten Dauer. Deren Vertragsdauer verlängert sich nach Ablauf um jeweils zwölf Monate, falls nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Dieselbe Ziffer schließt das jederzeitige Kündigungsrecht nach § 675h Absatz 1 BGB aus. Diese Vorschrift erlaubt dem Nutzer eines Zahlungsdiensterahmenvertrags die Kündigung mit höchstens einem Monat Frist, lässt sich gegenüber Unternehmen nach § 675e Absatz 4 BGB aber abbedingen. Warum Sie als Geschäftsführer hier anders stehen als ein Verbraucher, haben wir an der allgemeinen Kündigungsfalle beschrieben.
Welche der beiden Ziffern für Sie gilt, steht nicht in den AGB. Die Dauer bestimmt nach Ziffer 19.1 b) der Vertrag selbst. Einen Hinweis auf die üblichen Größenordnungen liefert das Preis- und Leistungsverzeichnis mit Stand 09/2026: Die einmalige Akzeptanzaufschaltung von 69,95 Euro fällt dort nur bei Neuverträgen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als 48 Monaten an. Die Gebührenstruktur nimmt 48 Monate damit als Bezugsgröße: Wer sich kürzer bindet, zahlt einmalig mehr. Liegt Ihre Vertragsurkunde nicht mehr vor, kostet eine nachträgliche Kopie einer Abrechnung oder eines Vertrages nach demselben Verzeichnis 10,00 Euro je Dokument.
Beim Nachlesen sind zwei Dinge wichtig. Payone stellt die aktuelle Fassung unter payone.com als Datei payone_agb_2026-09_de.pdf bereit, während die Kopfzeile des Dokuments weiterhin den Stand 06/2022 nennt. Maßgeblich ist die Fassung, die Payone heute ausliefert. Und die eigene Hilfeseite zur Kündigung nennt die Dreimonatsfrist mit dem Zusatz, dass es Ausnahmen mit individuellen Fristen geben kann. Eine Vertragsanlage kann die Frist also verschieben. Lesen Sie deshalb zuerst Ihre eigenen Unterlagen und danach die AGB.
Die beiden Varianten unterscheiden sich in mehr als der Frist. Form, Verlängerung und die Rechte von Payone hängen ebenfalls daran, welche Ziffer gilt.
| Unbestimmte Laufzeit (19.1 a) | Feste Laufzeit (19.1 b) | |
|---|---|---|
| Ihre Kündigungsfrist | 30 Kalendertage, jederzeit | 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit |
| Form der Kündigung | in der Klausel nicht geregelt | Textform |
| Automatische Verlängerung | – | jeweils 12 Monate |
| Verlust bei versäumter Frist | 30 Kalendertage | 12 Monate bis zum nächsten Termin |
| Kündigung nach § 675h Abs. 1 BGB | – | vertraglich ausgeschlossen |
| Vorzeitige Kündigung durch Payone | jederzeit mit 30 Kalendertagen | mit 1 Monat, wenn 6 Monate nach Vertragsbeginn keine Transaktion eingereicht wurde |
Die praktisch wichtigste Zeile ist die vierte. Bei unbestimmter Laufzeit verschiebt ein spätes Kündigungsschreiben das Vertragsende um 30 Kalendertage, bei fester Laufzeit um ein ganzes Jahr. Endet Ihre Mindestlaufzeit am 31. Mai 2027, muss die Kündigung bis zum 28. Februar 2027 vorliegen. Geht sie erst im April 2027 ein, läuft der Vertrag bis zum 31. Mai 2028 weiter. Tragen Sie den Stichtag deshalb in den Kalender ein, sobald die Vertragsbestätigung vorliegt, und zwar den Tag, an dem die Kündigung spätestens abgeschickt sein muss.
Die Kündigung läuft nur über das Formular
Payone nimmt Kündigungen über ein eigenes Webformular an. Auf der Auswahlseite bestimmen Sie zuerst den Bereich. Für das Terminalgeschäft stehen vier Varianten zur Wahl: die Komplett-Kündigung des gesamten Vertrags, das Beenden allein der Kreditkarten-Akzeptanz am Terminal, die Rückgabe eines einzelnen Kartenlesegeräts und die Kündigung eines Zusatzprodukts wie des TIP-Service. Für E-Commerce sind es drei: Komplett-Kündigung, Deaktivierung einzelner Zahlungsarten und das Beenden der Kreditkarten-Akzeptanz im Onlineshop. Wer nur ein Gerät abmeldet, beendet damit keinen Vertrag. Wenn der gesamte Vertrag enden soll, ist die Komplett-Kündigung die richtige Variante.
In das Formular gehören nach Payones eigener Angabe vier Dinge: die Produkte, die Sie kündigen, der Kündigungsgrund, Ihre Kontaktdaten und Ihre Identifikationsnummer, über die Payone den Vertrag zuordnet. Als Kündigungsgründe nennt die Hilfeseite unter anderem Kostengründe, ein unzureichendes Produktangebot, eine inkompatible Kassenanbindung, einen fehlenden Ansprechpartner, Besitzerwechsel, Geschäftsaufgabe und Insolvenz. Eine Kündigungsvorlage gibt es nicht, die Hilfeseite verweist auf das Formular. Eine Kündigung per E-Mail ist nach derselben Seite nicht möglich. Die Bearbeitung dauert in der Regel 5 bis 10 Werktage, danach erhalten Sie die schriftliche Kündigungsbestätigung per E-Mail.
Der Form wegen lohnt ein zweiter Blick. Die AGB verlangen für die Kündigung bei fester Laufzeit Textform, schreiben aber keinen Kanal vor; Payones Hilfeseite führt das Formular als den vorgesehenen Weg und schließt die E-Mail aus. Wer eine knappe Frist sicher wahren will, reicht das Formular ein und schickt dasselbe Schreiben zusätzlich per Einschreiben an die Payone GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main. Das kostet ein paar Euro und erzeugt den Zugangsnachweis, den ein Webformular nicht liefert.
Die Kündigungsbestätigung ist Ihr Nachweis, und sie kommt nicht immer. Payone empfiehlt für diesen Fall, zuerst den Versandnachweis des Formulars zu prüfen und sich dann mit Terminal-ID oder Kundennummer und dem Einreichungsdatum an den Kundenservice zu wenden; alle Kontaktversuche sollten Sie dokumentieren. Speichern Sie den Versandnachweis deshalb am Tag der Kündigung ab, zusammen mit einem Bildschirmfoto der ausgefüllten Seite. Bei einer Frist, die nur einmal im Jahr aufgeht, entscheidet dieser Nachweis darüber, ob der Vertrag endet oder sich verlängert.
Eine Besonderheit sollten Sie einplanen. Payone nennt die Möglichkeit, eine Kündigung innerhalb von drei Monaten nach dem Kündigungsdatum rückgängig zu machen; danach ist ein neuer Vertrag nötig. Rechnen Sie also damit, dass sich ein Rückgewinnungsteam mit einem Angebot meldet. Legen Sie vorher fest, bei welchem Satz Sie bleiben würden, und halten Sie diese Zahl schriftlich fest. KartenKosten ist nicht Ihr Anbieter und kann keine Kündigung für Sie einreichen. Portalzugänge, Formulare und technischer Support liegen bei Payone selbst.
Eine Gebührenerhöhung öffnet ein eigenes Fenster
Die Mindestlaufzeit ist nicht der einzige Ausstiegstermin. Ziffer 9.7 der AGB erlaubt Payone, die Servicegebühren während der Vertragslaufzeit in angemessenem Umfang zu verändern, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändert haben und die Änderung für den Vertragspartner zumutbar ist. Ausdrücklich genannt sind neue oder erhöhte Gebühren der Kartenorganisationen und steigende Interchange-Sätze. Für die Mitteilung verweist die Ziffer auf 32.5.
Ziffer 32.5 gibt Ihnen ein Recht, das in der Praxis oft verfällt, weil die Nachricht ungelesen bleibt. Payone muss eine Änderung mindestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten mitteilen. Ihr Schweigen gilt als Zustimmung, worauf Payone in der Mitteilung hinweisen muss. Bis zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt des Inkrafttretens können Sie den Vertrag kostenfrei und fristlos kündigen; diese Kündigung bedarf der Textform. Legen Sie nur Widerspruch ein, darf Payone den Vertrag seinerseits fristlos kündigen. Umgekehrt kann Payone nach Ziffer 32.6 schon vor Ablauf der normalen Vertragsdauer eine außerordentliche Änderungskündigung mit einer Frist von sechs Wochen aussprechen, wenn die Änderung aufgrund der Rechtslage, der Regularien der Kartenorganisationen, des Stands der Technik oder der Marktbedingungen erforderlich ist.
Für den Betrieb heißt das: Jede Preisankündigung von Payone ist eine Fristsache. Behandeln Sie Änderungsmitteilungen wie eine Rechnung mit Zahlungsziel und prüfen Sie innerhalb der zwei Monate, ob die genannte Begründung die Erhöhung trägt. Fällt die Prüfung negativ aus, haben Sie bis zum Inkrafttreten einen Ausstieg ohne Rücksicht auf die Mindestlaufzeit.
Geschäftsaufgabe, Insolvenz und Inhaberwechsel
Wer den Betrieb aufgibt, hat deswegen noch kein Kündigungsrecht. Payone schreibt dazu, für die geschlossenen Verträge sei grundsätzlich die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit maßgeblich, und beruft sich auf den Grundsatz der Vertragstreue. Weder die gesetzlichen Bestimmungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr noch die AGB sähen bei unternehmerischen Veränderungen wie einer Geschäftsaufgabe ein einseitiges Sonderkündigungsrecht vor. Diese Auskunft deckt sich mit dem Aufbau der AGB. Ziffer 19.2 hält eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund allgemein für jederzeit möglich, führt im Anschluss aber nur Gründe auf, die Payone geltend machen kann. Dazu gehören nach Buchstabe b schlechte Vermögensverhältnisse des Vertragspartners. Die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebs steht dort also als Kündigungsgrund für Payone, nicht für Sie.
Einen Weg gibt es trotzdem. Bei Vorlage der Gewerbeabmeldung prüft Payone nach eigener Darstellung, ob eine vorzeitige Vertragsaufhebung möglich ist. Dafür wählen Sie im Kündigungsformular im Dropdown den Punkt Geschäftsaufgabe. Im Insolvenzfall nennt Payone denselben Weg und bittet zusätzlich um eine Kopie der Gewerbeabmeldung. Beim Inhaberwechsel verweist die Hilfeseite auf das Vertriebsteam, weil der Vertrag dann übergeht statt zu enden; was dabei vertraglich zu klären ist, haben wir für die Betriebsübergabe zusammengestellt.
Was nach dem Vertragsende kommt
Mit dem Vertragsende beginnt der Teil, der Geld kostet, wenn er liegen bleibt. Ziffer 29.3 der AGB verpflichtet Sie, die gemieteten Gegenstände in jedem Fall der Vertragsbeendigung auf eigene Kosten und eigenes Risiko an Payone zurückzusenden. Kommen Sie dem nicht nach, schulden Sie Schadensersatz in Höhe des Buchwerts, mindestens aber 250,00 Euro je Mietgegenstand, sofern keine Seite einen anderen Schaden nachweist. Den Buchwert definiert dieselbe Ziffer als Anschaffungswert abzüglich linearer Abschreibungen. Die Rücksendeadresse steht in der Kündigungsbestätigung, und Payone bittet darum, den Retourebeileger beizufügen.
Zwei Posten des Preis- und Leistungsverzeichnisses lohnen bei der Wahl des Kündigungstermins einen Blick. Der Kryptoschlüsselwechsel kostet 25,00 Euro je Terminal und Jahr, und das Verzeichnis bezeichnet ihn ausdrücklich als Pauschalgebühr je angefangenes Kalenderjahr ohne anteilige Rückerstattung. Ein Vertragsende im Dezember vermeidet ihn für das Folgejahr, ein Ende im Januar nicht. Für ein gekauftes Terminal, das Payone entsorgt, stehen 10,00 Euro je Gerät im Verzeichnis.
Ihre Pflichten enden auch nicht mit dem letzten Kassenschnitt. Ziffer 18.3 verlangt, die Unterlagen zu jeder Transaktionseinreichung mindestens 13 Monate nach der Einreichung aufzubewahren und sie Payone in diesem Zeitraum auf Verlangen auf Papier oder in einem lesbaren Format vorzulegen. Der Grund ist praktisch: Ein Chargeback kann Monate nach dem Vertragsende eintreffen, und ohne Belege verlieren Sie den Fall. Jede Rückbelastung kostet nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis 50,00 Euro, eine Beleganforderung 6,00 Euro. Ziffer 19.4 verpflichtet Sie zusätzlich, auf Verlangen alle von Payone gestellten Belege, Unterlagen und Werbematerialien zurückzugeben und die Hinweise auf die Kartenakzeptanz unaufgefordert zu entfernen. Die Aufkleber an der Eingangstür gehören dazu.
Was die verpasste Frist kostet, und was stattdessen drin ist
Eine Rechnung macht den Unterschied greifbar. Nehmen Sie einen Gastronomiebetrieb mit drei Standorten und 2,4 Millionen Euro Kartenumsatz im Jahr, also 200.000 Euro im Monat. Liegt Ihr effektives Disagio 0,15 Prozentpunkte über dem, was erreichbar wäre, kostet das 3.600 Euro im Jahr. Genau diese Summe zahlt eine versäumte Dreimonatsfrist, denn der Vertrag läuft dann zwölf Monate länger als geplant. Dazu kommen die Fixkosten, die weiterlaufen: Die Monatspauschale von 2,95 Euro je Monat und Standort ergibt 106,20 Euro im Jahr, der Kryptoschlüsselwechsel 75,00 Euro für drei Terminals. Bleiben die drei Geräte am Ende im Lager liegen, stehen mindestens 750 Euro Schadensersatz im Raum.
Die zweite Zahl ist die interessantere. Das Preis- und Leistungsverzeichnis mit Stand 09/2026 führt neben Disagio und Monatspauschale 20 weitere Einzelentgelte unter den zusätzlichen Leistungen und 10 Terminalgebühren. Durchgereicht ist davon nur ein kleiner Teil: das Interbankenentgelt, das die EU-Verordnung für Verbraucherkarten im Europäischen Wirtschaftsraum am Terminal auf 0,2 Prozent bei Debitkarten und 0,3 Prozent bei Kreditkarten deckelt, und die Entgelte der Kartenorganisationen. Der weitaus größte Teil der übrigen Posten ist Payones eigene Kalkulation und damit Gegenstand einer Verhandlung. Bei Betrieben dieser Größe liegen nach unserer Erfahrung 0,10 bis 0,25 Prozentpunkte drin, bei 2,4 Millionen Euro Kartenumsatz also 2.400 bis 6.000 Euro im Jahr. Welche Posten auf Ihrer Rechnung überhaupt stehen, haben wir für die Payone-Abrechnung Zeile für Zeile aufgeschlüsselt; die Sätze, die Payone für Neukunden veröffentlicht, stehen im Beitrag zu den Payone-Gebühren.
Diese Spanne ist ein Erfahrungswert und kein Angebot. Was bei Ihnen möglich ist, zeigt erst die Gegenüberstellung von Vertrag, Abrechnung und Marktniveau. Der Zeitpunkt dafür liegt deutlich vor dem Stichtag: Wer drei Monate vor Ablauf kündigen muss, braucht die Zahlen ein halbes Jahr vorher, um mit einem belastbaren Alternativangebot in das Gespräch mit Payone zu gehen.
Häufige Fragen von Payone-Bestandskunden
Wo finde ich die Laufzeit meines Payone-Vertrags?
Kann ich eine eingereichte Kündigung zurücknehmen?
Darf Payone die Gebühren während der Laufzeit erhöhen?
Was passiert mit Rückbelastungen nach dem Vertragsende?
Muss ich ein gekauftes Terminal auch zurückgeben?
Ist KartenKosten Payone?
Für diese Prüfung genügen drei Unterlagen: der Vertrag mit der vereinbarten Laufzeit, die letzten drei Monatsabrechnungen und das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis. Daraus ergibt sich, wann Ihr nächster Kündigungstermin liegt und welcher Teil Ihrer Kartenkosten überhaupt zur Verhandlung steht.
Verwandte Begriffe
- Vertragslaufzeit / KündigungsfristLaufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung entscheiden, ab wann bessere Konditionen überhaupt greifen können: oft der unterschätzteste Posten im Acquiring-Vertrag.
- AkzeptanzvertragDer Akzeptanzvertrag regelt zwischen Händler und Acquirer, welche Karten angenommen werden und zu welchen Entgelten die Umsätze abgerechnet und ausgezahlt werden.
- DisagioDas Disagio ist das prozentuale Entgelt, das ein Händler pro Kartenzahlung an seinen Acquirer abführt, typischerweise zwischen 0,3 % und über 2 % je nach Kartenmix und Modell.
- ChargebackEin Chargeback ist die Rückbelastung einer Kartenzahlung auf Veranlassung des Karteninhabers, etwa bei Betrug, Reklamation oder Nichtlieferung. Pro Fall fällt zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt an.
- Terminal-ID (TID)Die Terminal-ID (TID) ist die eindeutige Kennnummer eines Kartenterminals. Der Netzbetreiber vergibt sie je Gerät; alle gerätegebundenen Gebühren werden je TID abgerechnet.