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Worldline Login: welches Händlerportal zu Ihrem Vertrag gehört

Worldline Login in Deutschland: welches der sechs Portale Ihre Zahlen zeigt, wie Sie an myPortal kommen und welche Fristen nur im Händlerbereich stehen.

Porträtfoto von Robert HoffmannRobert Hoffmann

Wer „Worldline Login“ sucht, landet in Deutschland bei myPortal unter payone-germany.worldline-solutions.com/merchantportal. Das ist der Zugang aus dem Worldline-Umfeld, und er zeigt Ihre Transaktionen. Rechnungen und Transaktionsabrechnungen aus dem Terminalgeschäft liegen dagegen im PAYONE Service-Portal unter portal.bs-card-service.com. Der Grund für die zwei Adressen: Das deutsche Händlergeschäft liegt seit Februar 2021 bei Payone, und Payone führt sechs getrennte Kundenportale parallel. Welches davon Ihre Zahlen zeigt, hängt am Produkt in Ihrem Vertrag, nicht an der Marke auf dem Terminal.

Warum Ihr Worldline-Login auf einer Payone-Adresse endet

Die Verwirrung hat eine Vorgeschichte. Worldline übernahm 2018 SIX Payment Services und 2020 Ingenico und wuchs damit zu einem der größten Anbieter Europas im Acquiring. Mit dem Closing, das Worldline am 28. Februar 2021 bekannt gab, brachte der Konzern das eigene Händlergeschäft in Deutschland und Österreich in Payone ein. Worldline hält seitdem 60 Prozent an Payone, die DSV-Gruppe 40 Prozent, vorher waren es 48. Die Weiterentwicklung findet laut der Mitteilung von Worldline unter der Marke Payone statt.

An der Technik hat dieser Schritt wenig geändert, und daraus entsteht der Widerspruch, der Betriebe beim Anmelden stolpern lässt. Ruft man die Portaladresse auf, leitet sie weiter auf wes-idp.worldline-solutions.com, den Identity-Provider der Worldline-Gruppe; die Anwendung heißt dort myportal, der Mandant wdlmepo-payone-germany (geprüft am 29. Oktober 2026). Ihr Vertragspartner ist Payone, Ihr Anmeldedienst gehört zu Worldline. Beides ist richtig, und keine der beiden Marken ist ein Hinweis darauf, dass Sie im falschen Portal sind.

Die eigene Login-Übersicht von Worldline hilft deutschen Terminalkunden deshalb nicht weiter. Sie führte am 29. Oktober 2026 neun Einträge, und alle gehören zum Online-Geschäft: Saferpay für E-Payments sowie die Portale der Global-Collect-Plattform für Konfiguration, Reporting, Onboarding und Transaktionsmanagement, jeweils getrennt nach Produktions- und Testumgebung. Ein Zugang für die Kartenakzeptanz am Terminal in Deutschland steht nicht darauf. Für das Terminalgeschäft führt der Weg über die Portalübersicht von Payone.

Die sechs Zugänge, sortiert nach Produkt

Payone listet seine Kundenportale mit Login-Adresse und einer kurzen Beschreibung. Der folgende Stand ist von payone.com, abgerufen am 29. Oktober 2026:

  • PAYONE Service-Portal, portal.bs-card-service.com: laut Anbieter die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung und Überwachung Ihrer Zahlungsaktivitäten. Für stationäre Bezahllösungen liegen hier Rechnungen und Transaktionsabrechnungen.
  • myPortal, payone-germany.worldline-solutions.com/merchantportal: Überblick zu Ihren Transaktionen und den wichtigsten Informationen zu Ihrer Bezahllösung. Das ist der Zugang aus dem Worldline-Umfeld.
  • Kundenportal der früheren Ingenico, ingenico-payment-services-customerportal.com: ein filterbarer Überblick über Ihre stationären Transaktionen.
  • PAYONE Merchant Interface, pmi.pay1.de: Verwaltung von Zahlungen und detaillierte Einblicke in Transaktionen, das Werkzeug für das E-Commerce-Geschäft.
  • E-Payment Portal der früheren Saferpay, saferpay.com/BO/Login: kompletter Überblick über alle bargeldlosen Transaktionen im Online-Bezahlgeschäft.
  • PAYONE Community, payone.my.site.com/community: der direkte Weg zum Serviceteam und die Plattform für den Upload vertragsrelevanter Unterlagen.

Diese Aufteilung folgt der Firmengeschichte, nicht einer Logik, die man von außen erraten könnte. Für Betriebe hat das eine praktische Folge: Rechnung und Transaktionsabrechnung können in zwei verschiedenen Portalen liegen, wenn Terminal und Online-Kasse aus unterschiedlichen Vertragsgenerationen stammen. Welches Portal für Ihre Verträge gilt, steht in den Vertragsunterlagen. Wie die Rechnung im Service-Portal aufgebaut ist und warum im Monat mehrere Dokumente kommen, haben wir an der Payone-Abrechnung Posten für Posten durchgegangen.

myPortal: Zugangsdaten, Passwort, gesperrtes Konto

Einen Zugang zu myPortal legen Sie nicht selbst an. Benutzerkennung und Passwort verschickt der myPortal-Kundenservice nach Angaben von Payone automatisch per E-Mail, sobald Ihr Vertrag aufgesetzt ist. Die Anmeldung läuft dann über Kennung und Passwort auf der Login-Seite. Kommt die E-Mail nicht an, ist der häufigste Grund kein technischer, sondern ein organisatorischer: Sie liegt im Postfach der Person, die den Vertrag unterschrieben hat, und nicht bei der Buchhaltung, die später damit arbeiten soll.

Für die beiden Standardfälle nennt Payone konkrete Wege. Ein vergessenes Passwort setzen Sie über „Passwort vergessen“ auf der Login-Seite zurück: Benutzerkennung und Captcha eingeben, dann der Anleitung aus der E-Mail folgen und ein neues Passwort setzen. Einen laufenden Wechsel erledigen Sie über „Passwort ändern“, dort geben Sie Kennung und aktuelles Passwort ein. Ist das Konto gesperrt, hilft kein Formular, sondern nur der Kundenservice über den Link „Kontaktieren Sie uns“ auf der Login-Seite. Alle Angaben stammen von payone.com, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Ein Hinweis, der zu uns gehört: KartenKosten.de ist nicht Ihr Zahlungsdienstleister und betreibt kein Händlerportal. Wir analysieren und verhandeln Konditionen, wir verwalten keine Zugänge. Geben Sie Ihre Zugangsdaten ausschließlich auf den offiziellen Adressen von Payone und Worldline ein, nie auf einer Seite, die Sie über eine E-Mail ohne Absenderprüfung erreicht haben.

Was Worldline monatlich abrechnet, und in welcher Form

Neben dem Terminalgeschäft gibt es in Deutschland weiter Verträge direkt mit Worldline, vor allem im Online-Bezahlgeschäft. Die Regeln dazu stehen in den deutschsprachigen Händlerdienstleistungs-AGB von Worldline Financial Solutions, die das Download-Center von Worldline in der Fassung vom 18. März 2022 führt. Für die Abrechnung sind drei Stellen daraus entscheidend, und sie erklären die meisten Rückfragen, die uns zu solchen Rechnungen erreichen.

Nach Ziffer 5.3 versendet Worldline monatlich eine Rechnung oder eine Übersicht über die Dienstleistungen, Preise in Euro und ohne die jeweils geltende Mehrwertsteuer. Ziffer 5.2 legt fest, wie gezählt wird: Die Gebühr fällt je Transaktion an, als Prozentsatz, als fester Betrag oder als Kombination aus beidem. Entscheidend ist die Definition dahinter. Als Transaktion gilt jede Anfrage an einen Acquirer, auch wenn die Antwort negativ ist. Autorisierung und spätere Abbuchung zählen zusammen als eine Transaktion, Statusabfragen kosten nichts. Erneuerte Autorisierungen, Teilzahlungen, Rückbelastungen und Rückerstattungen werden dagegen als eigene Transaktionen abgerechnet, und diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Ob Sie nach IC++ oder nach einer gemischten Preisstruktur abgerechnet werden, steht im Vertrag; bei IC++ gibt Worldline Interbankenentgelte und Zahlungssystemgebühren durch.

Die dritte Stelle ist Ziffer 2.2.3: Auszahlungsrhythmus und Auszahlungszeitraum stehen im Händlerdienstleistungsvertrag, nicht in den AGB. Wer wissen will, wann das Geld kommt, findet die Antwort also nur im eigenen Vertrag. Für die Kostenseite ist die Zähllogik der wichtigere Teil. Eine hohe Ablehnquote, viele Teilzahlungen oder ein Geschäft mit vielen Gutschriften treibt die Zahl der abgerechneten Transaktionen nach oben, ohne dass ein Cent mehr Umsatz entsteht. In einem Blended-Modell verschwindet dieser Effekt im Mischsatz, bei IC++ sehen Sie ihn zeilenweise. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Satz, sondern auch die Stückzahlen in der Abrechnung.

Die Mitteilung, die nur im Portal steht

Es gibt einen Grund, sich regelmäßig einzuloggen, auch wenn die Zahlen gerade niemand braucht. Ziffer 16.9 der Händlerdienstleistungs-AGB regelt, wie Worldline Mitteilungen zustellt: per Einschreiben, per E-Mail oder durch Veröffentlichung im Händlerbereich. Und für den dritten Weg gilt die Mitteilung am Tag der Veröffentlichung als beim Händler zugegangen. Ob Sie sich angemeldet haben oder nicht, spielt für den Fristlauf keine Rolle.

Zwei Fristen hängen daran. Ziffer 15.1 erlaubt Worldline, die AGB und die Anhänge zu ändern, wenn die Mitteilung mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten im Händlerbereich veröffentlicht wird. Widersprechen Sie nicht innerhalb eines Monats ab dieser Mitteilung, gilt die neue Fassung als angenommen. Lehnen Sie ab und finden die Parteien keine Alternativlösung, dürfen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, und zwar ohne Kündigungskosten. Ziffer 15.3 behandelt die Preise: Erhöhungen muss Worldline drei Monate im Voraus mitteilen, sie gelten erst nach Ablauf dieser Frist, und während der drei Monate können Sie zum Ende der Frist kündigen.

Eine Einschränkung gehört dazu, weil sie in der Praxis den größeren Teil der Bewegung erklärt. Ziffer 15.3 gilt ausdrücklich nicht für Anpassungen auf der Grundlage von Ziffer 5.2, also für die Durchleitung veränderter Interbankenentgelte und Zahlungssystemgebühren. Wenn Visa und Mastercard ihre Entgelte anheben, steigt Ihre Rechnung ohne drei Monate Vorlauf und ohne Kündigungsrecht. Das Kündigungsfenster öffnet sich nur, wenn Ihr Anbieter an der eigenen Marge dreht. Praktisch heißt das: ein Login im Quartal, ein Blick in den Mitteilungsbereich und ein Vermerk im Kalender, wenn dort ein Datum steht. Für die Payone-Seite mit ihren eigenen Fristen und Formvorschriften haben wir die Kündigung samt Ziffernverweisen getrennt beschrieben; die Vertragslaufzeit selbst steht in beiden Welten im Vertrag, nicht in den AGB.

Rechenbeispiel: Einzelhandel mit zwei Standorten

Das Portal zeigt, was abgerechnet wurde. Ob der abgerechnete Satz marktgerecht ist, zeigt es nicht. Rechnen wir das an einem Betrieb unserer Zielgruppe durch: ein Fachhandel mit zwei Standorten, 1,8 Mio € Kartenumsatz im Jahr, durchschnittlicher Bon 38 €, also rund 47.000 Transaktionen. Der Kartenmix ist debitlastig, mit etwa zwei Dritteln girocard und Debitkarten aus dem EWR. Aus drei Monatsabrechnungen ergibt sich ein effektiver Satz von 1,24 %, also alle Kartengebühren geteilt durch den Kartenumsatz. Auf das Jahr gerechnet sind das 22.320 €.

Für diesen Mix liegt ein faires effektives Disagio nach unseren Benchmarks für 2026 zwischen 0,70 % und 1,00 %. Konservativ gerechnet, also am oberen Rand des Korridors, kostet derselbe Umsatz bei 1,00 % noch 18.000 € und bei 0,85 % noch 15.300 €.

4.300 bis 7.000 €

Differenz pro Jahr bei 1,8 Mio € Kartenumsatz

Effektiver Satz 1,24 % gegen den fairen Korridor von 0,85 bis 1,00 % bei debitlastigem Kartenmix.

Diese Spanne ist der Teil, über den sich reden lässt, und sie fällt in der Monatsabrechnung nicht auf, weil sie sich auf 47.000 Einzelbuchungen verteilt. Verhandelbar sind dabei genau drei Posten: die Marge im Disagio, das Entgelt je Transaktion und die Pauschalen für Terminal und Service. Interbankenentgelte und Zahlungssystemgebühren sind es nicht, sie werden durchgeleitet. Wer das trennt, geht mit einer begründeten Zahl ins Gespräch statt mit einer Wunschzahl, und eine Konditionsanalyse besteht im Kern aus genau dieser Trennung.

Für die Vorbereitung brauchen Sie drei Dinge nebeneinander: die letzten drei Monatsabrechnungen aus dem Portal, die Konditionsvereinbarung aus dem Vertrag und einen Vergleichswert von außen. Die ersten beiden liegen hinter Ihrem Login, der dritte ist unser Teil der Arbeit.

Häufige Fragen von Worldline-Bestandskunden

Warum führt der Worldline-Login auf eine Payone-Adresse?
Weil Worldline sein Händlergeschäft in Deutschland und Österreich in Payone eingebracht hat; das Closing gab der Konzern am 28. Februar 2021 bekannt. Ihr Vertragspartner ist seitdem Payone, der Anmeldedienst gehört technisch weiter zur Worldline-Gruppe: Die Portaladresse leitet auf den Identity-Provider wes-idp.worldline-solutions.com weiter.
In welchem Portal liegt meine Abrechnung?
Für stationäre Bezahllösungen im PAYONE Service-Portal unter portal.bs-card-service.com. myPortal unter payone-germany.worldline-solutions.com/merchantportal zeigt Transaktionen und die wichtigsten Informationen zu Ihrer Bezahllösung. Welches der sechs Portale für Ihren Vertrag gilt, steht in den Vertragsunterlagen.
Ich habe keine Zugangsdaten für myPortal. Wie komme ich hinein?
Eine Selbstregistrierung ist nicht vorgesehen. Benutzerkennung und Passwort verschickt der myPortal-Kundenservice automatisch per E-Mail, sobald der Vertrag aufgesetzt ist. Prüfen Sie zuerst das Postfach der Person, die den Vertrag unterschrieben hat; bei einem gesperrten Konto hilft der Kundenservice über den Link „Kontaktieren Sie uns“ auf der Login-Seite.
Wie lange vorher muss eine Preiserhöhung angekündigt werden?
Nach Ziffer 15.3 der Händlerdienstleistungs-AGB von Worldline Financial Solutions drei Monate im Voraus. Die Erhöhung wirkt erst nach Ablauf dieser Frist, und während der drei Monate können Sie den Vertrag zum Ende der Frist kündigen. Für durchgeleitete Interbankenentgelte und Zahlungssystemgebühren gilt diese Frist ausdrücklich nicht.
Zählt eine abgelehnte Zahlung als kostenpflichtige Transaktion?
Ja. Nach Ziffer 5.2 der AGB gilt jede Anfrage an einen Acquirer als Transaktion, auch wenn die Antwort negativ ist. Rückbelastungen, Rückerstattungen, Teilzahlungen und erneuerte Autorisierungen werden jeweils separat abgerechnet, und diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig.

Wer seinen Zugang gefunden hat, hat die Datengrundlage. Der nächste Schritt ist die Frage, ob die Sätze darin standhalten, und die beantworten drei Monatsabrechnungen und der Vertrag.

Verwandte Begriffe

Porträtfoto von Robert Hoffmann, Gründer von KartenKosten.de

Robert Hoffmann

Geschäftsführung · Acquirer-Hintergrund

CEO bei Concardis, Nets und 1&1. Bringt diese Anbieter-Perspektive heute in die Mandate ein.

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