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Gebühren & Kostenbestandteile

Interchange-Cap: warum 0,2 % Ihre Kartenkosten nicht deckeln

Die EU deckelt die Interchange bei 0,2 % und 0,3 %. Doch Scheme Fees, Acquirer-Marge und Firmenkarten bleiben ungedeckelt. Wo Ihre Kartenkosten wirklich sitzen.

Porträtfoto von Robert HoffmannRobert Hoffmann

Die EU deckelt seit dem 9. Dezember 2015 das Interbankenentgelt, die Interchange, bei 0,2 % für Verbraucher-Debitkarten und 0,3 % für Verbraucher-Kreditkarten. Diese Grenze betrifft aber nur eine von drei Kostenschichten Ihrer Kartenzahlung. Scheme Fees und die Marge Ihres Acquirers sind nicht reguliert, und Firmenkarten, American Express sowie Karten von außerhalb des EWR fallen ganz aus dem Deckel. Ein Betrieb mit vollständig gedeckelter Interchange zahlt deshalb effektiv trotzdem 1,5 % und mehr.

Was die EU-Regulierung deckelt, und seit wann

Grundlage ist die Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte, oft nach ihrem englischen Kürzel IFR (Interchange Fee Regulation) genannt. Sie gilt unmittelbar in ganz Deutschland und trat am 9. Dezember 2015 in Kraft. Ihr Kern ist eine harte Obergrenze für die Interchange, also den Anteil der Kartengebühr, den Ihr Acquirer an die kartenherausgebende Bank weiterreicht: 0,2 % des Transaktionsbetrags bei Verbraucher-Debitkarten und 0,3 % bei Verbraucher-Kreditkarten.

Diese Interchange ist ein multilateral festgelegtes Entgelt, weshalb sie in Fachtexten auch als MIF auftaucht. Entscheidend für Ihre Abrechnung: Der Cap wirkt pro Transaktion und pro Kartentyp. Bei einer 100-€-Zahlung mit einer deutschen Verbraucher-Kreditkarte darf die Interchange also höchstens 0,30 € betragen, bei einer Debitzahlung höchstens 0,20 €. Die deutsche girocard liegt als Debitverfahren ohnehin niedrig und meist unter dem Deckel, der eigentliche Hebel sitzt bei Visa- und Mastercard-Kreditkarten.

Der Unterschied zwischen Debit und Kredit ist dabei kein Detail. Bei einer 80-€-Debitzahlung deckelt die Verordnung die Interchange auf 0,16 €, bei einer Kreditkartenzahlung über denselben Betrag auf 0,24 €. Über ein Jahr summiert sich diese Spreizung: Wer seinen Umsatz zu Debit verschiebt, etwa indem er kontaktloses Bezahlen mit der girocard fördert, drückt bereits die regulierte Grundlast. Der Kartenmix ist damit selbst ein Kostenhebel, noch bevor über den Vertrag gesprochen wird.

Wichtig ist, was der Cap nicht ist: Er ist keine Obergrenze für Ihre Gesamtgebühr. Die Regulierung deckelt eine einzelne Kostenkomponente, nicht das Disagio, das am Ende auf Ihrer Abrechnung steht. Genau diese Verwechslung führt dazu, dass Betriebe die Regulierung für erledigt halten und die eigentlichen Kostentreiber übersehen.

Drei Schichten, nur eine ist gedeckelt

Jede Kartengebühr, die Sie zahlen, setzt sich aus drei Bausteinen zusammen. Der erste ist die Interchange, die an die Bank des Karteninhabers geht. Der zweite ist die Scheme Fee, die Visa und Mastercard für die Nutzung ihres Netzwerks erheben. Der dritte ist die Marge Ihres Acquirers, sein Verdienst für Abwicklung und Vertrag. Nur der erste Baustein ist reguliert. Die beiden anderen sind frei, und dort verdient die Kette an Ihnen.

Rechnen wir eine einzelne Zahlung durch. Eine 100-€-Zahlung mit einer Verbraucher-Kreditkarte aus dem EWR kostet an regulierter Interchange 0,30 €. Setzen wir eine typische Scheme Fee von 0,15 € an, bleibt der Rest für die Marge. Die folgende Aufstellung zeigt dieselbe Karte, denselben Betrag, einmal in einem pauschalen Blended-Vertrag und einmal in einem transparenten IC++-Modell.

100-€-Kreditkartenzahlung: was der Cap deckelt, was nicht
Blended 1,75 %IC++ (0,45 % Marge)
Interchange (reguliert, Cap 0,3 %)0,30 €0,30 €
Scheme Fee (nicht reguliert)0,15 €0,15 €
Acquirer-Marge (frei verhandelbar)1,30 €0,45 €
Gesamtgebühr1,75 €0,90 €
davon reguliert0,30 € (17 %)0,30 € (33 %)

Beide Spalten zahlen exakt dieselbe regulierte Interchange von 0,30 €. Der Unterschied zwischen 1,75 € und 0,90 € entsteht vollständig außerhalb des Caps, in der Marge. Im Blended-Vertrag verschwindet die regulierte Komponente in einem einzigen Prozentsatz, und der Betrieb sieht nie, dass 0,30 € gesetzlich gedeckelt sind und 1,45 € es nicht sind. Der Deckel schützt also den kleinsten der drei Posten und lässt die beiden größeren offen.

Wo der Cap gar nicht greift

Die 0,2 % und 0,3 % gelten ausschließlich für Verbraucherkarten aus dem EWR. Drei häufige Kartenarten fallen komplett heraus, und alle drei sind teurer als der Durchschnitt.

  • Firmenkarten: Business- und Corporate-Cards sind von der Regulierung ausgenommen. Ihre Interchange liegt oft bei 1,5 % bis 2 % statt bei 0,3 %. Als Firmenkarte im Sinne der Verordnung zählt eine Karte nur, wenn das Abwicklungskonto ein Firmenkonto ist.
  • American Express und Diners: Diese Drei-Parteien-Netzwerke haben keine klassische Interchange und fallen deshalb nicht unter den Cap. Ihre Händlerentgelte liegen regelmäßig über 2 % und damit deutlich oberhalb der Visa- und Mastercard-Sätze.
  • Karten von außerhalb des EWR: Zahlt ein Gast mit einer Karte, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgegeben wurde, greifen die EU-Caps nicht. Für solche Interregio-Zahlungen haben Visa und Mastercard 2019 eigene, deutlich höhere Grenzen zugesagt: 0,2 % beziehungsweise 0,3 % bei physischer Kartenzahlung, aber 1,15 % (Debit) und 1,50 % (Kredit) im Fernabsatz. Diese Zusagen wurden inzwischen bis 2029 verlängert.

Für einen Betrieb mit internationalem Publikum, etwa in der Hotellerie oder im innerstädtischen Einzelhandel, ist das kein Randthema. Ein hoher Anteil an Firmenkarten oder ausländischen Karten hebt Ihren effektiven Satz spürbar an, ganz legal und ganz ohne dass die Regulierung dagegen etwas ausrichtet. Wer seinen Kartenmix kennt, kann diese Anteile beziffern und beim Acquirer adressieren.

Was das für Ihre Abrechnung bedeutet

Ziehen wir das Beispiel auf ein Jahr hoch. Nehmen wir einen Betrieb mit 480.000 € Jahresumsatz über Verbraucher-Kreditkarten, ein realistischer Wert für ein inhabergeführtes Haus mit hohem Kreditkartenanteil. Die regulierte Interchange auf diesem Segment beträgt 0,3 %, also 1.440 € im Jahr. Diesen Betrag bekommt niemand weg, er ist der gesetzliche Boden.

Der Rest hängt am Vertrag. Bei einem Blended-Satz von 1,75 % zahlt der Betrieb 8.400 € auf dieses Segment. In einem IC++-Modell mit 0,45 % Marge über Interchange und Scheme Fee kostet dasselbe Volumen 4.320 €. Die Differenz von 4.080 € pro Jahr entsteht kein einziges Mal aus der Interchange, sondern ausschließlich aus der Marge, die der Blended-Tarif großzügig bemisst und verbirgt.

Kommen dann noch Firmenkarten oder ausländische Karten hinzu, verschiebt sich das Bild weiter zu Ihren Ungunsten. Läuft nur ein Zehntel des Kreditkartenumsatzes über ausgenommene Firmenkarten mit einer Interchange von rund 1,5 %, zahlen Sie allein auf diesen 48.000 € etwa 720 € Interchange statt der 144 €, die bei gedeckelten Verbraucherkarten anfielen. Der Deckel fehlt genau dort, wo die Karten am teuersten sind. Ein Betrieb, der seinen Kartenmix nicht kennt, verhandelt deshalb im Blindflug.

Das ist der eigentliche Grund, warum ein pauschaler Tarif für Betriebe ab etwa einer Million Euro Kartenumsatz selten die günstigste Wahl ist. Der Blended-Satz mischt regulierte und nicht regulierte Anteile zu einer einzigen Zahl und nimmt Ihnen die Sicht darauf, wo wirklich verhandelt werden kann. Ein transparentes Modell weist Interchange, Scheme Fee und Marge getrennt aus. Erst dann sehen Sie, dass der gesetzliche Deckel längst greift und Ihr Geld in der dritten Schicht liegt. Wie sich beide Modelle im Detail unterscheiden, rechnen wir im Vergleich von IC++ und Blended-Pricing durch.

Was Sie mit dieser Erkenntnis anfangen

Die Regulierung nimmt Ihnen die Arbeit nicht ab, sie verschiebt sie nur. Weil die Interchange gedeckelt ist, entscheidet über Ihre Kartenkosten fast vollständig die verhandelbare Marge. Das ist eine gute Nachricht: Der größte Teil Ihres Disagios ist beweglich. Drei Schritte machen ihn sichtbar.

Erstens: Verschaffen Sie sich Ihren echten Kartenmix. Wie viel Umsatz läuft über Debit, über Verbraucher-Kredit, über Firmenkarten, über Amex? Zweitens: Verlangen Sie eine Abrechnung, die Interchange und Scheme Fee getrennt ausweist, oder rechnen Sie Ihr effektives Disagio aus dem Verhältnis von Gesamtgebühr zu Umsatz zurück. Drittens: Verhandeln Sie gezielt die Marge, nicht die Interchange, denn die ist gesetzt.

Auch die Scheme Fees sind einen genauen Blick wert, denn sie sind ebenfalls unreguliert und wachsen seit Jahren. Wer die drei Schichten trennt, verhandelt nicht gegen eine Wand aus einer einzigen Prozentzahl, sondern gegen konkrete, benennbare Posten. Genau das leistet eine unabhängige Konditionsanalyse: Sie legt offen, welcher Teil Ihrer Gebühr gesetzlich gedeckelt und welcher Teil Verhandlungssache ist.

Häufige Fragen zum Interchange-Cap

Wie hoch ist der EU-Cap auf Kartengebühren?
Die EU deckelt nicht die Kartengebühr insgesamt, sondern nur die Interchange: 0,2 % des Transaktionsbetrags bei Verbraucher-Debitkarten und 0,3 % bei Verbraucher-Kreditkarten. Scheme Fees und die Acquirer-Marge sind nicht gedeckelt.
Seit wann gilt die Interchange-Regulierung?
Die Verordnung (EU) 2015/751 gilt seit dem 9. Dezember 2015 unmittelbar in Deutschland. Die Interchange-Obergrenzen von 0,2 % und 0,3 % gelten seither für alle Verbraucherkarten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.
Sind Firmenkarten vom Cap ausgenommen?
Ja. Business- und Corporate-Cards fallen nicht unter die Interchange-Obergrenze, sofern das Abwicklungskonto ein Firmenkonto ist. Ihre Interchange liegt oft bei 1,5 % bis 2 % und treibt den effektiven Satz nach oben.
Warum zahle ich trotz Regulierung mehr als 0,3 %?
Weil die 0,3 % nur die Interchange betreffen. Ihre Gesamtgebühr enthält zusätzlich die Scheme Fee und die frei verhandelbare Acquirer-Marge. Bei einem Blended-Vertrag von 1,75 % sind nur 0,30 € pro 100 € reguliert, der Rest ist Vertragssache.
Kann ich die Interchange verhandeln?
Nein, die regulierte Interchange ist ein gesetzlicher Boden, den kein Acquirer unterschreitet. Verhandelbar ist die Marge darüber. Genau deshalb lohnt ein transparentes IC++-Modell, das Interchange, Scheme Fee und Marge getrennt ausweist.

Unterm Strich schützt die EU-Regulierung Sie vor überhöhten Interbankenentgelten, nicht vor überhöhten Kartenkosten. Der Deckel ist gesetzt, alles darüber ist Ihre Verhandlung. Wer diese Trennung einmal auf der eigenen Abrechnung nachvollzieht, hört auf, gegen die falsche Zahl zu kämpfen.

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Porträtfoto von Robert Hoffmann, Gründer von KartenKosten.de

Robert Hoffmann

Geschäftsführung · Acquirer-Hintergrund

CEO bei Concardis, Nets und 1&1. Bringt diese Anbieter-Perspektive heute in die Mandate ein.

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